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Bauen im Bestand - Erhalt der Bestandspläne als dwg?

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(@bernhard-nuetzel)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 4
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bauen im Bestand:

Hat man Anspruch darauf, die zur Sanierung erforderlichen Bestandspläne als verarbeitbare Datei zu erhalten?

Wenn es nur alte Lichtpausen gibt. Ist dann das Abzeichnen eine besondere Leistung?

Danke für eine Info!

 


   
Zitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 

Sehr geehrter @bernhard-nuetzel,

wenn Sie mit der entsprechenden Planung beauftragt wurden, dann müssen Sie in die Lage versetzt werden, diese Leistungen auch ausführen zu können. Den Auftraggeber trifft hier u.a. die allgemeine Mitwirkungspflicht.

Veröffentlicht von: @bernhard-nuetzel

Hat man Anspruch darauf, die zur Sanierung erforderlichen Bestandspläne als verarbeitbare Datei zu erhalten?

Nun, Sie müssen mit den erhaltenen Unterlagen auch arbeiten können. Entweder wären diese Unterlagen durch den Bauherren zu erstellen und zu übergeben, oder Sie übertragen die Informationen in eine verarbeitungsfähige Form. Hierfür wäre ein entsprechende Honorierung mit der AG abzustimmen und zu verhandeln.

Veröffentlicht von: @bernhard-nuetzel

Wenn es nur alte Lichtpausen gibt. Ist dann das Abzeichnen eine besondere Leistung?

 

Wenn es sich nicht um eine Grundleistung des beauftragten Leistungsbildes handelt (linke Seite der jeweiligen Anlage 10-XX der HOAI), dann wäre es eine Besondere Leistung.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
AntwortZitat
(@bernhard-nuetzel)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 4
Themenstarter  

Sehr geehrter Herr Felmming,

vielen Dank für Ihre Antworten...

MfG.

B. Nützel


   
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FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 
Veröffentlicht von: @bernhard-nuetzel

vielen Dank für Ihre Antworten...

Sehr gerne, Herr Nützel!

FLEMING.CONSULTING.
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

Zu der Anmerkung von Herrn Fleming "Wenn es sich nicht um eine Grundleistung des beauftragten Leistungsbildes handelt (linke Seite der jeweiligen Anlage 10-XX der HOAI), dann wäre es eine Besondere Leistung." noch Folgendes: das Abzeichnen von alten Plänen ist nirgends in der HOAI Grundleistung (das weiß Herr Fleming eigentlich auch); es ist als technische Bestandsaufnahme immer Besondere Leistung.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 
Veröffentlicht von: @fdoell

"Wenn es sich nicht um eine Grundleistung des beauftragten Leistungsbildes handelt (linke Seite der jeweiligen Anlage 10-XX der HOAI), dann wäre es eine Besondere Leistung."

Das war hier ein Versuch von mir, eine allgemeingültige Generallösung zu liefern:-)

Vielleicht als Hinweis für alle Leser: wenn eine Leistung nicht in der linken Spalte der jeweiligen Anlage und der jeweiligen LP-e aufgeführt ist, dann ist es auch keine Grundleistung. Anders sieht es mit der rechten Spalte aus. Dort sind nur beispielhaft und nicht abschließend die besonderen Leistungen genannt. D.h. es gibt diverse andere Leistungen, die als besondere Leistungen gelten, auch wenn sie nicht in der rechten Spalte aufgeführt werden.

FLEMING.CONSULTING.
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