HOAI-Forum
[Gelöst] Anrechenbare Kosten - Veränderung während der Planungsphase
zum Honorarrecht haben wir folgende Frage und bitten um Ihre Unterstützung:
Bei einem Bauvorhaben der öffentlichen Hand haben sich die Baukosten zwischen Bauanmeldung bis zur Kostenschätzung signifikant erhöht.
Unser Vertrag sagt zum Thema anrechenbare Kosten folgendes aus: Anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten nach § 4 in Verbindung mit § 33 und ggf. § 37 Absatz 1 HOAI werden für die Leistungen nach § 6 Nummern 6.1 bis 6.5 auf der Grundlage der mangelfreien Kostenberechnung zur EW-Bau/HU-Bau/Bauunterlage, ohne Umsatzsteuer, ermittelt.
Solange diese nicht vorliegt, ist die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung zur ES-Bau/Bauanmeldung/KVM-Bau3/AA-Bau, Teil V nach Abschnitt L1 RBBau ohne Umsatzsteuer, zugrunde zu legen.
- Wie können wir die Leistungen der LPH1+2 nach den anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung abrechnen? Wir finden dazu keinen Passus in der HOAI.
Zweitens ist zu vermuten, dass der Bauherr mit LPH 3 den Leistungsumfang deutlich (-10-15%) reduziert, um wieder in sein ursprüngliches Kostengerüst zu gelangen.
- Wie können wir weiterhin die LPH1+2 bis Ende Projekt nach den anrechenbare Kosten der Kostenschätzung abrechnen, wenn später mit Kostenberechnung eine geringere Höhe der anrechenbaren Kosten vorliegt? Die Leistungen für LPH1+2 zu den Kosten der Kostenschätzung haben wir schließlich erbracht. Auch hier finden wir keine passende Erläuterung in der HOAI.
