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[Gelöst] Anrechenbare Kosten - Veränderung während der Planungsphase

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(@dufvingdufving-beckmann-architekten-de)
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Beigetreten: Vor 6 Stunden
Beiträge: 1
Themenstarter   [#6305]

zum Honorarrecht haben wir folgende Frage und bitten um Ihre Unterstützung:

 

Bei einem Bauvorhaben der öffentlichen Hand haben sich die Baukosten zwischen Bauanmeldung bis zur Kostenschätzung signifikant erhöht.

 

Unser Vertrag sagt zum Thema anrechenbare Kosten folgendes aus: Anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten nach § 4 in Verbindung mit § 33 und ggf. § 37 Absatz 1 HOAI werden für die Leistungen nach § 6 Nummern 6.1 bis 6.5 auf der Grundlage der mangelfreien Kostenberechnung zur EW-Bau/HU-Bau/Bauunterlage, ohne Umsatzsteuer, ermittelt.
Solange diese nicht vorliegt, ist die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung zur ES-Bau/Bauanmeldung/KVM-Bau3/AA-Bau, Teil V nach Abschnitt L1 RBBau ohne Umsatzsteuer, zugrunde zu legen.

 

  • Wie können wir die Leistungen der LPH1+2 nach den anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung abrechnen? Wir finden dazu keinen Passus in der HOAI.

 

Zweitens ist zu vermuten, dass der Bauherr mit LPH 3 den Leistungsumfang deutlich (-10-15%) reduziert, um wieder in sein ursprüngliches Kostengerüst zu gelangen.

 

  • Wie können wir weiterhin die LPH1+2 bis Ende Projekt nach den anrechenbare Kosten der Kostenschätzung abrechnen, wenn später mit Kostenberechnung eine geringere Höhe der anrechenbaren Kosten vorliegt? Die Leistungen für LPH1+2 zu den Kosten der Kostenschätzung haben wir schließlich erbracht. Auch hier finden wir keine passende Erläuterung in der HOAI.


   
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