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Basis der anrechenbaren Kosten nach Lph3: Vorläufige Schätzung ?

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(@m-glocker)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Themenstarter  

Guten Tag Herr Doell,

wir haben einen HOAI-Vertrag zur Technischen Gebäudeausrüstung geschlossen. Der kommunale Auftraggeber verlangte einen Stufenvertrag (Lp1-3, Lp4-9). Mit Abschluss der Lph3 haben wir eine Kostenberechnung abgeliefert, aus der die anrechenbaren Kosten und unser Honoraranspruch hervorgehen. Die Kostenberechnung wurde auch von der Fachabteilung ohne Beanstandung genehmigt (lt. deren mündl. Aussage).

Die Vertragsabteilung des Auftraggebers hat nun allerdings eine Weiterbeauftragung zur Unterzeichnung vorgelegt, bei der in der Honorarermittlung geschrieben steht: "Basis der anrechenbaren Kosten: Vorläufige Schätzung." 

Uns gefällt die Formulierung "Vorläufige Schätzung" nicht, da wir befürchten, dass daraus später Streit über das tatsächliche Honorar entstehen könnte. Wie sehen Sie das ?

Desweiteren gefällt uns nicht, dass die in der Weiterbeauftragung genannten anrechenbaren Kosten, ohne Erklärung, zu unseren Lasten von unserer Kostenberechnung abweichen. Müssen wir bei einem Stufenvertrag akzeptieren, dass der Auftraggeber nach eigenem Gutdünken die anrechenbaren Kosten herunterrechnet ?

Vielen Dank für Ihre Mühen !


   
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