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Amokplanung

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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 40
Themenstarter  

Werte Forumsteilnehmer,

ist die Amokplanung (Beschilderung von Schulen für den Fall eines Amoklaufes für die Polizei) eine Grundleistung oder besondere Leistung des Gebäudeplaners?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied


   
Zitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 

Guten Abend.

Unter Grundleistungen versteht die HOAI die Leistungen, die in der Regel zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Was genau eine Grundleistung des jeweiligen Leistungsbildes und der Leistungsphase ist, kann den Tabellen in den Anhängen der HOAI entnommen werden.

Anders als bei der Aufzählung der Besonderen leistungen (rechte Spalte) ist die Aufzählung der Grundleistungen abschließend.

Ist im Grundleistungskatalog keine Amokplanung explizit erwähnt, dann ist es auch nicht Teil der Grundleistung, sondern eine Besondere Leistung.

Natürlich ist das jedoch vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Vereinbarung. Vielleicht ist die Amokplanung bei Ihnen vertraglich als Soll definiert. Prüfen Sie sicherheitshalber auch das durch.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
AntwortZitat
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