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Loh 3 nach Kostenschätzung oder Kostenberechnung abrechnen

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(@parallelwelt)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo zusammen.

Ich frage mich, ob die Lph 3, an deren Ende ja auch eine Kostenberechnung vorhanden ist, nach der Kostenschätzung oder Kostenberechnung abgerechnet werden muss.

Danke für Hinweise.


   
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Schlagwörter für Thema
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

Guten Abend @parallelwelt,

nach § 6 Abs. 1 I HOAI 2021 (so wie auch § 6 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2013=aF) ermittelt sich das Honorar für die Leistungsbilder der Teile 3 und 4 (ich gehe davon aus, dass es bei der Frage um diese geht) nach den anrechenbaren Kosten des Objekten, die widerrum auf der Grundlage der Kostenberechnung ermittelt werden. Solange keine Kostenberechnung vorliegt, erfolgt die Berechnung des Honorars nach den a. K. auf Grundlage der Kostenschätzung.

D. h. liegt noch keine Kostenberechnung vor, kann das Honorar zunächst nach der Kostenschätzung ermittelt werden. Sobald die Kostenberechnung vorliegt, erfolgt eine Neuberechnung und somit Anpassung des Honorars.

Bei zuvor gestellten / bezahlten Abschlagszahlungen kommt es dann somit zu einer Verrechnung.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
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