HOAI-Forum
Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551
In einem aktuellen Projekt (beauftragt LPH 1-8 nach HOAI 2013) ist bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten folgende Frage aufgetaucht:
Sind Kosten der KG 551/552 für die Objektplanung Gebäude anrechenbar, wenn diese Leistung von einem Fachplaner HLS geplant und beaufsichtigt werden, durch den Objektplaner Gebäude aber im Rahmen des Gewerkes Erdbau/Tiefbau/Rohbau ausgeschrieben und erstellt werden. Es gibt auch einen Fachplaner für die Freianlage, dessen Gewerke setzen aber erst später (d.h. nach Fertigstellung des Gebäudes) ein.
Sind die Kosten der KG 551/552 somit für den Objektplaner Gebäude anrechenbar und falls ja, in welchem Umfang (100%/50% analog KG 400).
Ich freue mich über entsprechende Hinweise zu einer aktuell mehrfach aufgetretenen Fragestellung.
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