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Anlage 12 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste

zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5

HOAI 2013 · gilt für Verträge ab 17.07.2013 bis 31.12.2020
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021

12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Leistungsbild

Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Anlage 12.1 HOAI 2013 · 9 Leistungsphasen · 65 Grundleistungen · 23 Besondere Leistungen

Anteil
12 %220 %325 %45 %515 %613 %74 %815 %91 %

Bewertung der Grundleistungen in Prozent nach § 43 HOAI 2013

LPH 1Grundlagenermittlung2 %

Grundleistungen

  1. a)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. b)Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  3. c)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. d)bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  5. e)Ortsbesichtigung
  6. f)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
LPH 2Vorplanung20 %

Grundleistungen

  1. a)Analysieren der Grundlagen
  2. b)Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
  3. c)Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  4. d)Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  5. e)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  6. f)Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  7. g)Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  8. h)Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen
  9. i)Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  10. j)Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  11. k)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • –vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
  • –Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • –Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • –Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3Entwurfsplanung25 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
  2. b)Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. c)fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  4. d)Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
  5. e)Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
  6. f)Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  7. g)Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. h)Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
  9. i)Bauzeiten- und Kostenplan
  10. j)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • –Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • –Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit derMaßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • –Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4Genehmigungsplanung5 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. c)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. d)Abstimmen mit Behörden
  5. e)Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
  6. f)Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5Ausführungsplanung15 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. b)Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  3. c)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  4. d)Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • –Koordination des Gesamtprojekts
  • –Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
  • –Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
LPH 6Vorbereiten der Vergabe13 %

Grundleistungen

  1. a)Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  3. c)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  4. d)Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
  5. e)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
  6. f)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  7. g)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7Mitwirken bei der Vergabe4 %

Grundleistungen

  1. a)Einholen von Angeboten
  2. b)Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels
  3. c)Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  4. d)Führen von Bietergesprächen
  5. e)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  6. f)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  7. g)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  8. h)Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8Bauoberleitung15 %

Grundleistungen

  1. a)Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  2. b)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  3. c)Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  4. d)Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  5. e)Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  6. f)Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  7. g)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  8. h)Übergabe des Objekts
  9. i)Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  10. j)Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Kostenkontrolle
  • –Prüfen von Nachträgen
  • –Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • –Erstellen von Bestandsplänen
  • –Örtliche Bauüberwachung:
    • – Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • – Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • – Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • – Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • – Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • – Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • – Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    • – Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9Objektbetreuung1 %

Grundleistungen

  1. a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste

Objektliste Ingenieurbauwerke

Anlage 12.2 HOAI 2013 · 170 Objekte in 7 Gruppen

Objektliste Ingenieurbauwerke, Anlage 12.2 HOAI 2013
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
Gruppe 1 – Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung
ZisternenI––––
einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen–II–––
Tiefbrunnen––III––
Brunnengalerien und Horizontalbrunnen–––IV–
Leitungen für Wasser ohne ZwangspunkteI––––
Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten–II–––
Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten––III––
Einfache Leitungsnetze für Wasser–II–––
Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzone––III––
Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten–––IV–
einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken–II–––
Speicherbehälter––III––
Speicherbehälter in Turmbaumweise–––IV–
einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen––III––
Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen–––IV–
Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung––––V
Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)
Leitungen für Abwasser ohne ZwangspunkteI––––
Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten–II–––
Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten––III––
einfache Leitungsnetze für Abwasser–II–––
Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten––III––
Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunkten–––IV–
Erdbecken als Regenrückhaltebecken–II–––
Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten––III––
Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen–––IV–
Schlammabsetzanlagen, Schlammpolder–II–––
Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen––III––
Schlammbehandlungsanlagen–––IV–
Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung––––V
Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagen–II–––
Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen––III––
Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagen–––IV–
Schwierige Abwasserbehandlungsanlagen––––V
Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1
Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialien–II–––
Beregnung und Rohrdränung––III––
Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissen–––IV–
Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen ElementenI––––
Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten–II–––
Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten––III––
Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen–––IV–
Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne DämmeI––––
Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung–II–––
Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100 000 m3 Speicherraum––III––
Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100 000 m3 und weniger als 5 000 000 m3 Speicherraum–––IV–
Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5 000 000 m3 Speicherraum––––V
Deich und Dammbauten–II–––
schwierige Deich- und Dammbauten––III––
besonders schwierige Deich- und Dammbauten–––IV–
einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerke–II–––
Pump- und Schöpfwerke, Siele––III––
schwierige Pump- und Schöpfwerke–––IV–
Einfache DurchlässeI––––
Durchlässe und Düker–II–––
schwierige Durchlässe und Düker––III––
Besonders schwierige Durchlässe und Düker–––IV–
einfache feste Wehre–II–––
feste Wehre––III––
einfache bewegliche Wehre––III––
bewegliche Wehre–––IV–
einfache Sperrwerke und Sperrtore––III––
Sperrwerke–––IV–
Kleinwasserkraftanlagen––III––
Wasserkraftanlagen–––IV–
Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerke––––V
Fangedämme, Hochwasserwände––III––
Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweise–––IV–
eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecher––––V
Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden GewässernI––––
Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piers–II–––
Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piers––III––
Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers–––IV–
Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrücken––––V
Einfache UferbefestigungenI––––
Uferwände und -mauern–II–––
Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßen––III––
Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungen––III––
Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerken–––IV–
Kanalbrücken––––V
einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusen–II–––
Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen––III––
Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen–––IV–
Schiffshebewerke––––V
Werftanlagen, einfache Docks––III––
schwierige Docks–––IV–
Schwimmdocks––––V
Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2
Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne ZwangspunkteI––––
Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten–II–––
Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten––III––
Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten–––IV–
Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider–II–––
Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider––III––
mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider–––IV–
Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen––III––
Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen–––IV–
Handelsübliche Fertigbehälter für TankanlagenI––––
Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise––III––
Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällen––III––
Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung
Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne ZusatzeinrichtungenI––––
Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen–II–––
Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen––III––
Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe–II–––
Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe––III––
Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe–––IV–
Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagen–II–––
Bauschuttaufbereitungsanlagen––III––
Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungen–II–––
Bauschuttdeponien––III––
Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungen–II–––
Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen––III––
Kompostwerke–––IV–
Hausmüll- und Monodeponien––III––
Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungen–––IV–
Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen–––IV–
Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen––––V
Sonderabfalldeponien–––IV–
Anlagen für Untertagedeponien–––IV–
Behälterdeponien–––IV–
Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten––III––
Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungen–––IV–
Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluft–––IV–
einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagen–––IV–
komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagen––––V
Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der GeländegestaltungI––––
Einfache Lärmschutzanlagen–II–––
Lärmschutzanlagen––III––
Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situation–––IV–
Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauart–II–––
Einfeldbrücken––III––
Einfache Mehrfeld- und Bogenbrücken––III––
Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrücken–––IV–
Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionen––––V
Besonders schwierige Brücken––––V
Tunnel- und Trogbauwerke––III––
Schwierige Tunnel- und Trogbauwerke–––IV–
Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerke––––V
Untergrundbahnhöfe––III––
schwierige Untergrundbahnhöfe–––IV–
besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfe––––V
Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste
Einfache Schornsteine–II–––
Schornsteine––III––
Schwierige Schornsteine–––IV–
Besonders schwierige Schornsteine––––V
Einfache Masten und Türme ohne AufbautenI––––
Masten und Türme ohne Aufbauten–II–––
Masten und Türme mit Aufbauten––III––
Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschoss–––IV–
Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungen––––V
Einfache Kühltürme––III––
Kühltürme–––IV–
Schwierige Kühltürme––––V
Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne ZwangspunkteI––––
Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten–II–––
Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissen––III––
Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medien–––IV–
Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbauten–II–––
Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweise––III––
Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbauten–––IV–
Schwierige Windkraftanlagen–––IV–
Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrs- belastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven BöschungssicherungI––––
Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen–II–––
Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen––III––
Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen–––IV–
Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen––––V
Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände––III––
Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste––III––
Traggerüste und andere Gerüste–––IV–
Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüste––––V
eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbauten––III––
schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerke–––IV–
Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke––––V
Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)Honorarzone
IIIIIIIVV
– Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunktex
– Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
– Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx
– einfache Leitungsnetze für Abwasserx
– Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx
– Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunktenx
– Erdbecken als Regenrückhaltebeckenx
– Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
– Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagenx
– Schlammabsetzanlagen, Schlammpolderx
– Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungenx
– Schlammbehandlungsanlagenx
– Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlungx
– Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagenx
– Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagenx
– Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagenx
– Schwierige Abwasserbehandlungsanlagenx
Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1Honorarzone
IIIIIIIVV
– Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialienx
– Beregnung und Rohrdränungx
– Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissenx
– Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementenx
– Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunktenx
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunktenx
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmenx
– Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämmex
– Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastungx
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100 000 m3 Speicherraumx
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100 000 m3 und weniger als 5 000 000 m3 Speicherraumx
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5 000 000 m3 Speicherraumx
– Deich und Dammbautenx
– schwierige Deich- und Dammbautenx
– besonders schwierige Deich- und Dammbautenx
– einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerkex
– Pump- und Schöpfwerke, Sielex
– schwierige Pump- und Schöpfwerkex
– Einfache Durchlässex
– Durchlässe und Dükerx
– schwierige Durchlässe und Dükerx
– Besonders schwierige Durchlässe und Dükerx
– einfache feste Wehrex
– feste Wehrex
– einfache bewegliche Wehrex
– bewegliche Wehrex
– einfache Sperrwerke und Sperrtorex
– Sperrwerkex
– Kleinwasserkraftanlagenx
– Wasserkraftanlagenx
– Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerkex
– Fangedämme, Hochwasserwändex
– Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweisex
– eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecherx
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässernx
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piersx
– Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piersx
– Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piersx
– Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrückenx
– Einfache Uferbefestigungenx
– Uferwände und -mauernx
– Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßenx
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungenx
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerkenx
– Kanalbrückenx
– einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusenx
– Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhenx
– Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusenx
– Schiffshebewerkex
– Werftanlagen, einfache Docksx
– schwierige Docksx
– Schwimmdocksx
Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2Honorarzone
IIIIIIIVV
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunktex
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunktenx
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx
– Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungenx
– Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungenx
– Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagenx
– Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweisex
– Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällenx
Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der AbfallentsorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungenx
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungenx
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungenx
– Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagenx
– Bauschuttaufbereitungsanlagenx
– Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungenx
– Bauschuttdeponienx
– Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungenx
– Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagenx
– Kompostwerkex
– Hausmüll- und Monodeponienx
– Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungenx
– Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällenx
– Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagenx
– Sonderabfalldeponienx
– Anlagen für Untertagedeponienx
– Behälterdeponienx
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standortenx
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungenx
– Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluftx
– einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
– komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenHonorarzone
IIIIIIIVV
– Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltungx
– Einfache Lärmschutzanlagenx
– Lärmschutzanlagenx
– Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situationx
– Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauartx
– Einfeldbrückenx
– Einfache Mehrfeld- und Bogenbrückenx
– Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrückenx
– Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionenx
– Besonders schwierige Brückenx
– Tunnel- und Trogbauwerkex
– Schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex
– Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex
– Untergrundbahnhöfex
– schwierige Untergrundbahnhöfex
– besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfex
Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und OberleitungsmasteHonorarzone
IIIIIIIVV
– Einfache Schornsteinex
– Schornsteinex
– Schwierige Schornsteinex
– Besonders schwierige Schornsteinex
– Einfache Masten und Türme ohne Aufbautenx
– Masten und Türme ohne Aufbautenx
– Masten und Türme mit Aufbautenx
– Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschossx
– Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungenx
– Einfache Kühltürmex
– Kühltürmex
– Schwierige Kühltürmex
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunktex
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunktenx
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissenx
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medienx
– Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbautenx
– Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweisex
– Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbautenx
– Schwierige Windkraftanlagenx
– Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrs- belastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherungx
– Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx
– Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx
– Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx
– Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx
– Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwändex
– Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüstex
– Traggerüste und andere Gerüstex
– Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüstex
– eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbautenx
– schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerkex
– Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerkex

Anlage 12 HOAI 2013 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2013/anlage-12/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu Anlage 12 HOAI 2013

Zu dieser Vorschrift in dieser Fassung enthält die Urteilsdatenbank noch keine Entscheidung.

Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift

Diese Entscheidungen sind zu einer früheren Fassung ergangen. Ob sie auf die HOAI 2013 übertragbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

§ 57 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 11.02.2010 – VII ZR 218/08Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren …
  • BGH, Urteil vom 09.03.2006 – VII ZR 268/04Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 192/03Planungsleistungen im Sinne des § 52 Abs. 7 Nr. 1 HOAI sind nur solche Planungen, die sich direkt auf das Herrichten des Grundstücks beziehen. b) Kosten der zur Autobahn gehörenden Fernmeldeanlagen, die der Objektplaner nicht fachlich plant, sind anteilig …
§ 12 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 1 Entscheidung
  • BGH, Urteil vom 13.11.2003 – VII ZR 362/02Die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, ist grundsätzlich nicht wirksam. b) Für die Einordnung in die zutreffende Honorarzone kommt es auf eine …
§ 54 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
§ 55 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 6 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 27.09.2018 – VII ZR 45/17Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2000) und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vor, hält dies einer …
  • BGH, Urteil vom 08.09.2016 – VII ZR 168/15Nimmt ein Auftraggeber einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen Mängeln des Ingenieurwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den …
  • BGH, Urteil vom 10.10.2013 – VII ZR 19/12Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer …
  • BGH, Urteil vom 23.02.2006 – VII ZR 168/04
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 192/03Planungsleistungen im Sinne des § 52 Abs. 7 Nr. 1 HOAI sind nur solche Planungen, die sich direkt auf das Herrichten des Grundstücks beziehen. b) Kosten der zur Autobahn gehörenden Fernmeldeanlagen, die der Objektplaner nicht fachlich plant, sind anteilig …
  • BGH, Urteil vom 18.05.2000 – VII ZR 69/99Zu den Anforderungen an die Prüfbarkeit der Architektenschlußrechnung, wenn der Auftraggeber selbst Architekt ist.

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