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§ 6 Grundlagen des Honorars

HOAI 2013 · gilt für Verträge ab 17.07.2013 bis 31.12.2020
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Das Honorar für Grundleistungen nach dieser Verordnung richtet sich

  1. 1.für die Leistungsbilder des Teils 2 nach der Größe der Fläche und für die Leistungsbilder der Teile 3 und 4 nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung,
  2. 2.nach dem Leistungsbild,
  3. 3.nach der Honorarzone,
  4. 4.nach der dazugehörigen Honorartafel.
(2)

Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen gemäß § 2 Absatz 5 und 6 sind zu ermitteln nach

  1. 1.den anrechenbaren Kosten,
  2. 2.der Honorarzone, welcher der Umbau oder die Modernisierung in sinngemäßer Anwendung der Bewertungsmerkmale zuzuordnen ist,
  3. 3.den Leistungsphasen,
  4. 4.der Honorartafel und
  5. 5.dem Umbau- oder Modernisierungszuschlag auf das Honorar.

Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 geregelt. Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird unwiderleglich vermutet, dass ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad vereinbart ist.

(3)

Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine Planungen als Voraussetzung für eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen, können die Vertragsparteien abweichend von Absatz 1 schriftlich vereinbaren, dass das Honorar auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung nach den Vorschriften dieser Verordnung berechnet wird. Dabei werden nachprüfbare Baukosten einvernehmlich festgelegt.

§ 6 HOAI 2013 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2013/6/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu § 6 HOAI 2013

  • OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2025 – 24 U 57/22 Urteils-SnackDie Übernahme einer Bausummengarantie, also die Erklärung des Architekten, sämtliche über den garantierten Betrag liegenden Baukosten persönlich zu übernehmen, kann nur bei einer eindeutigen, unmissverständlichen Erklärung des Architekten angenommen …
  • BGH, Urteil vom 02.06.2022 – VII ZR 229/19§ 7 HOAI (2013) kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung …

Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift

Diese Entscheidungen sind zu einer früheren Fassung ergangen. Ob sie auf die HOAI 2013 übertragbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

§ 6 HOAI 2009 – Vorgängervorschrift, geändert · 2 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 14.05.2020 – VII ZR 205/19Verlangt der Architekt oder Ingenieur ein nach den Mindestsätzen berechnetes Honorar, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass er mit den von ihm nach den Mindestsätzen abgerechneten Leistungen beauftragt worden ist (Fortführung von …
  • BGH, Urteil vom 24.04.2014 – VII ZR 164/13Die Nichtbeachtung von Vorschriften über die Aufstellung des Haushaltsplans hat nicht zur Folge, dass eine von einem öffentlichen Auftraggeber in einem Vertrag über Planungs- und Ingenieurleistungen getroffene Honorarvereinbarung wegen Verstoßes gegen ein …
§ 4a HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 1 Entscheidung
  • BGH, Urteil vom 09.02.2012 – VII ZR 31/11Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ermittelten Honorars liegt. Eine isolierte Prüfung, ob …
§ 10 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 17 Entscheidungen
  • OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2025 – 24 U 57/22 Urteils-SnackDie Übernahme einer Bausummengarantie, also die Erklärung des Architekten, sämtliche über den garantierten Betrag liegenden Baukosten persönlich zu übernehmen, kann nur bei einer eindeutigen, unmissverständlichen Erklärung des Architekten angenommen …
  • BGH, Beschluss vom 16.11.2016 – VII ZR 314/13Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur …
  • BGH, Urteil vom 06.10.2016 – VII ZR 185/13Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, BauR 2003, 566 = NZBau 2003, 281). …
  • BGH, Urteil vom 11.10.2012 – VII ZR 10/11Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, …
  • BGH, Urteil vom 05.08.2010 – VII ZR 14/091174) Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der …
  • BGH, Urteil vom 17.04.2009 – VII ZR 164/07Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Architekten- und Ingenieurleistungen ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung unter Berücksichtigung des Preisrahmens der Mindest- und Höchstsätze erfolgt. Die Wirksamkeit einer …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2008 – VII ZR 211/07Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen. …
  • BGH, Urteil vom 12.01.2006 – VII ZR 2/04Auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 13.01.2005 – VII ZR 353/03Fordert der Architekt nach Kündigung eines Vertrages Honorar für die erbrachte Leistung, hat er in der Schlußrechnung die erbrachten (Teil-) Leistungen darzulegen und das sich auf der Grundlage der Honorarvereinbarung ermittelte anteilige Honorar. b) Der …
  • BGH, Urteil vom 16.12.2004 – VII ZR 16/03Schließen die Parteien eines Werkvertrags einen Aufhebungsvertrag, nachdem die Werkleistung unmöglich geworden ist, bestimmt sich die Vergütung des Unternehmers nicht nach § 649 BGB. Beruht die Unmöglichkeit auf einem von dem Besteller gelieferten Stoff, …
7 weitere Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 192/03Planungsleistungen im Sinne des § 52 Abs. 7 Nr. 1 HOAI sind nur solche Planungen, die sich direkt auf das Herrichten des Grundstücks beziehen. b) Kosten der zur Autobahn gehörenden Fernmeldeanlagen, die der Objektplaner nicht fachlich plant, sind anteilig …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 456/01§ 4 a Satz 3 HOAI ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine Honorarvereinbarung nach § 4 a Satz 1 HOAI getroffen haben. b) Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages, daß dem Auftragnehmer bei Überschreitung einer bestimmten Bauzeit ein Anspruch …
  • BGH, Urteil vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht, dann entfällt der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des …
  • BGH, Urteil vom 27.11.2003 – VII ZR 288/02Eine prüffähige Rechnung im Sinne des § 8 Abs. 1 HOAI muß diejenigen Angaben enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen. b) Der …
  • BGH, Urteil vom 27.02.2003 – VII ZR 11/02Vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten gemäß § 10 Abs. 3a HOAI, § 62 Abs. 3 HOAI angemessen zu berücksichtigen. Dabei kommt es insbesondere auf die Leistung des Architekten oder …
  • BGH, Beschluss vom 19.12.2002 – VII ZR 101/02
  • BGH, Beschluss vom 06.07.2000 – VII ZR 10/99

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