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§ 53 Anwendungsbereich

HOAI 2013 · gilt für Verträge ab 17.07.2013 bis 31.12.2020
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.

(2)

Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:

  1. 1.Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
  2. 2.Wärmeversorgungsanlagen,
  3. 3.Lufttechnische Anlagen,
  4. 4.Starkstromanlagen,
  5. 5.Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
  6. 6.Förderanlagen,
  7. 7.nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
  8. 8.Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

§ 53 HOAI 2013 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2013/53/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu § 53 HOAI 2013

  • BGH, Urteil vom 17.11.2022 – VII ZR 862/21Bei der Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrags gemäß § 648 Satz 1 BGB durch einen Besteller, dem bei weiterer Durchführung des Vertrags ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 650r Abs. 1 BGB zugestanden hätte, umfasst der Anspruch gemäß § 648 Satz …

Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift

Diese Entscheidungen sind zu einer früheren Fassung ergangen. Ob sie auf die HOAI 2013 übertragbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

§ 68 HOAI 1996/2002 – Vorgängervorschrift, geändert · 8 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 08.03.2012 – VII ZR 195/09HOAI (Fassung 1996) § 16 Abs. 3, § 68, § 69 Abs. 1, § 74 Abs. 1, 2 a) Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach …
  • BGH, Urteil vom 11.12.2008 – VII ZR 235/06Die in einem Auftrag enthaltenen Leistungen eines Ingenieurs für eine Anlage des Straßenverkehrs sind gemeinsam abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Planungsauftrag nicht umfassend ist, sondern nur Teilplanungsleistungen, die die Planung einzelner …
  • BGH, Beschluss vom 20.12.2007 – VII ZR 114/07Anlagen einer Anlagengruppe sind gemeinsam abzurechnen, es sei denn, dem Auftragnehmer sind mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI in Auftrag gegeben worden. b) Mehrere Anlagen im Sinne des § 69 Abs. 7, § 22 Abs. 1 HOAI liegen nicht …
  • BGH, Urteil vom 12.01.2006 – VII ZR 293/04Zur Abrechnung von Planleistungen für selbständige und unselbständige Teile einer Wärmeversorgungsanlage.
  • BGH, Urteil vom 11.11.2004 – I ZR 156/02
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 456/01§ 4 a Satz 3 HOAI ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine Honorarvereinbarung nach § 4 a Satz 1 HOAI getroffen haben. b) Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages, daß dem Auftragnehmer bei Überschreitung einer bestimmten Bauzeit ein Anspruch …
  • BGH, Urteil vom 27.02.2003 – VII ZR 169/02Die Rechtswahlvereinbarung zugunsten des deutschen materiellen Schuldvertragsrechts in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag umfaßt nicht das öffentlich-rechtliche Preisrecht der HOAI. a) Die Mindestsatzregelung des § 4 HOAI ist eine zwingende …
  • BGH, Urteil vom 24.01.2002 – VII ZR 461/00Für die Frage, ob mehrere Anlagen im Sinne von § 69 Abs. 7 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 HOAI vorliegen, kommt es darauf an, ob die Anlagenteile nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefaßt sind. Nicht entscheidend ist, ob …

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