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Anlage 11 Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5

HOAI 2013 · gilt für Verträge ab 17.07.2013 bis 31.12.2020
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021

11.1 Leistungsbild Freianlagen

Leistungsbild

Leistungsbild Freianlagen

Anlage 11.1 HOAI 2013 · 9 Leistungsphasen · 62 Grundleistungen · 42 Besondere Leistungen

Anteil
13 %210 %316 %44 %525 %67 %73 %830 %92 %

Bewertung der Grundleistungen in Prozent nach § 39 HOAI 2013

LPH 1Grundlagenermittlung3 %

Grundleistungen

  1. a)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  2. b)Ortsbesichtigung
  3. c)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. d)Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. e)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • –Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • –Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • –Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)10 %

Grundleistungen

  1. a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2. b)Abstimmen der Zielvorstellungen
  3. c)Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  4. d)Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
    • – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • – der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. e)Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  6. f)Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  7. g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Umweltfolgenabschätzung
  • –Bestandsaufnahme, Vermessung
  • –Fotodokumentationen
  • –Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • –Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • –Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
LPH 3Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)16 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  3. c)Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
    • – zur Bepflanzung,
    • – zu Materialien und Ausstattungen,
    • – zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • – zum terminlichen Ablauf
  4. d)Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  5. e)Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  6. f)Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  7. g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • –Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • –Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
  • –Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • –Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • –Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • –Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • –Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • –Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • –Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • –Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • –Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • –Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4Genehmigungsplanung4 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Einreichen der Vorlagen
  3. c)Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • –Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • –Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • –Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • –Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • –Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • –Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • –Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
LPH 5Ausführungsplanung25 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. b)Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  3. c)Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. d)Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
    • – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
  5. e)Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  6. f)Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • –Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
LPH 6Vorbereitung der Vergabe7 %

Grundleistungen

  1. a)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  2. b)Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  3. c)Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  4. d)Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  5. e)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  6. f)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  7. g)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • –Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
LPH 7Mitwirkung bei der Vergabe3 %

Grundleistungen

  1. a)Einholen von Angeboten
  2. b)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  3. c)Führen von Bietergesprächen
  4. d)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  5. e)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  6. f)Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  7. g)Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 8Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation30 %

Grundleistungen

  1. a)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. b)Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  3. c)Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. d)Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  5. e)Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  6. f)Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  7. g)Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  8. h)Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. i)Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  10. j)Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  11. k)Übergabe des Objekts
  12. l)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  13. m)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  14. n)Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  15. o)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  16. p)Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  17. q)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • –fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • –Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • –Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
LPH 9Objektbetreuung2 %

Grundleistungen

  1. a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • –Überwachen von Wartungsleistungen
  • –Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objektliste

Objektliste Freianlagen

Anlage 11.2 HOAI 2013 · 40 Objekte in 7 Gruppen · 19 mit mehreren Honorarzonen

Objektliste Freianlagen, Anlage 11.2 HOAI 2013
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
In der freien Landschaft
einfache GeländegestaltungI––––
Einsaaten in der freien LandschaftI––––
Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen AnforderungenIII–––
Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)––III––
Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion–––IV–
Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung––III––
Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen–IIIII––
Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen–II–––
Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen–IIIII––
In Stadt- und Ortslagen
Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung––III––
innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung–––IV–
Freizeitparks und Parkanlagen–––IV–
Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen––IIIIV–
Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern–IIIII––
Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete–––IV–
Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen–––IVV
Gebäudebegrünung
Terrassen- und Dachgärten––––V
Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen–––IVV
Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen–––IVV
Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen–––IVV
Spiel- und Sportanlagen
Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer AusstattungIII–––
Spielwiesen–II–––
Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen–IIIII––
Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken––III––
Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag––IIIIV–
Spielplätze–––IV–
Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien–––IVV
Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld–––IVV
Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche–––IVV
Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot–––IV–
Sonderanlagen
Freilichtbühnen–––IV–
Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen––IIIIV–
Objekte
Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung–––IVV
Zoologische und botanische Gärten––––V
Lärmschutzeinrichtungen–––IV–
Garten- und Hallenschauen––––V
Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale––––V
Sonstige Freianlagen
Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung––III––
Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung–––IVV
Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensität–––IVV

Anlage 11 HOAI 2013 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2013/anlage-11/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu Anlage 11 HOAI 2013

Zu dieser Vorschrift in dieser Fassung enthält die Urteilsdatenbank noch keine Entscheidung.

Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift

Diese Entscheidungen sind zu einer früheren Fassung ergangen. Ob sie auf die HOAI 2013 übertragbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

§ 57 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 11.02.2010 – VII ZR 218/08Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren …
  • BGH, Urteil vom 09.03.2006 – VII ZR 268/04Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 192/03Planungsleistungen im Sinne des § 52 Abs. 7 Nr. 1 HOAI sind nur solche Planungen, die sich direkt auf das Herrichten des Grundstücks beziehen. b) Kosten der zur Autobahn gehörenden Fernmeldeanlagen, die der Objektplaner nicht fachlich plant, sind anteilig …
§ 12 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 1 Entscheidung
  • BGH, Urteil vom 13.11.2003 – VII ZR 362/02Die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, ist grundsätzlich nicht wirksam. b) Für die Einordnung in die zutreffende Honorarzone kommt es auf eine …
§ 54 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
§ 15 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 80 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 15.01.2026 – VII ZR 119/24 Urteils-SnackDen Besteller trifft im Vertragsverhältnis zu dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten regelmäßig die Obliegenheit, diesem eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung …
  • BGH, Urteil vom 24.09.2020 – VII ZR 91/18
  • BGH, Beschluss vom 02.07.2020 – VII ZB 46/19Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch …
  • BGH, Beschluss vom 27.05.2020 – VII ZR 192/18Im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision sind die Kosten der gemäß § 554 Abs. 4 ZPO nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision dem Revisionskläger aufzuerlegen (Anschluss an BGH, …
  • BGH, Urteil vom 30.03.2017 – VII ZR 269/15Eine als Außengesellschaft rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist unabhängig davon, ob sie lediglich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich oder selbständig …
  • BGH, Urteil vom 19.01.2017 – VII ZR 235/15Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. b) Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die …
  • BGH, Beschluss vom 16.11.2016 – VII ZR 314/13Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur …
  • BGH, Urteil vom 06.10.2016 – VII ZR 185/13Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, BauR 2003, 566 = NZBau 2003, 281). …
  • BGH, Urteil vom 14.07.2016 – VII ZR 193/14Beauftragt der Besteller einen Architekten mit der Objektplanung für ein Gebäude und einen weiteren Architekten mit der Planung der Außenanlagen zu diesem Objekt, trifft ihn grundsätzlich die Obliegenheit, dem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten …
  • BGH, Urteil vom 28.01.2016 – VII ZR 266/14Der Schaden des Architekten wegen eines sich im Bauwerk seines Auftraggebers bereits verkörperten Planungsmangels des vom Architekten beauftragten Fachplaners liegt darin, dass dem Auftraggeber gegen den Architekten aufgrund des Planungsmangels …
70 weitere Entscheidungen
  • BGH, Beschluss vom 18.11.2015 – VII ZB 2/15Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner …
  • BGH, Urteil vom 21.05.2015 – VII ZR 190/14Zur Berechnung des Schadens bei Überschreitung einer mit dem Architekten vereinbarten Baukostenobergrenze.
  • BGH, Urteil vom 23.04.2015 – VII ZR 131/13Ist ein Architekt mit Leistungen unter Verweis auf alle Leistungsphasen nach § 15 Abs. 2 HOAI (2002) in Bezug auf Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung/Instandhaltung von vier Altbaumietshäusern beauftragt, ohne dass geklärt war, ob und für …
  • BGH, Beschluss vom 23.04.2015 – VII ZR 18/13
  • BGH, Beschluss vom 10.04.2014 – VII ZR 126/12
  • BGH, Beschluss vom 20.03.2014 – VII ZR 277/12
  • BGH, Urteil vom 20.02.2014 – VII ZR 26/12Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im …
  • BGH, Beschluss vom 19.12.2013 – VII ZR 54/12
  • BGH, Urteil vom 10.10.2013 – VII ZR 19/12Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer …
  • BGH, Urteil vom 26.09.2013 – VII ZR 220/12Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt …
  • BGH, Beschluss vom 31.07.2013 – VII ZR 11/12
  • BGH, Urteil vom 04.07.2013 – VII ZR 52/12Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, …
  • BGH, Urteil vom 20.06.2013 – VII ZR 4/12BGB (31.12.2001) § 633 Abs. 1, § 635; HOAI (1.1.1996) § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 64 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 a) Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm bekannter risikoreicher …
  • BGH, Urteil vom 21.03.2013 – VII ZR 230/11Der Architekt verletzt regelmäßig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. b) Die vom Auftraggeber im Rahmen der …
  • BGH, Urteil vom 07.03.2013 – VII ZR 119/10Der Auftraggeber kann gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 (jetzt § 4 Abs. 7 Satz 1) VOB/B vor der Abnahme verlangen, dass bereits vorhandene Mängel beseitigt und das Werk vertragsgerecht hergestellt wird. Er kann jedoch, wie nach der Abnahme, keine bestimmte Art der …
  • BGH, Beschluss vom 07.02.2013 – VII ZR 3/12
  • BGH, Urteil vom 10.01.2013 – VII ZR 259/11Beauftragt ein Bauträger einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI a.F. für die Errichtung eines Bauwerks auf einem bestimmten Grundstück und sind die Pläne nicht urheberrechtsschutzfähig, so ist der Architektenvertrag, sofern …
  • BGH, Urteil vom 11.10.2012 – VII ZR 10/11Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, …
  • BGH, Urteil vom 26.01.2012 – VII ZR 128/11Zu den vom Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfassten Grundleistungen der konstruktiven Gebäudeplanung gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung. b) Im Zusammenhang mit dieser Planung in Auftrag gegebene Besondere …
  • BGH, Urteil vom 28.07.2011 – VII ZR 65/10Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen. b) Kommt der Architekt dieser Verpflichtung …
  • BGH, Urteil vom 28.07.2011 – VII ZR 4/10Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar.
  • BGH, Urteil vom 14.07.2011 – VII ZR 142/09Hat ein Gericht dem Grunde nach entschieden, dass der Architekt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber infolge der fehlerhaften Kostenberatung von der Durchführung eines Bauvorhabens nicht abgesehen hat, …
  • BGH, Urteil vom 07.04.2011 – VII ZR 209/07Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" ist gemäß § 9 …
  • BGH, Urteil vom 24.02.2011 – VII ZR 61/10Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben …
  • BGH, Beschluss vom 10.02.2011 – VII ZR 71/10
  • BGH, Urteil vom 27.01.2011 – VII ZR 186/09Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten …
  • BGH, Urteil vom 05.08.2010 – VII ZR 14/091174) Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der …
  • BGH, Urteil vom 22.07.2010 – VII ZR 144/09Das Koppelungsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BGH, Versäumnisurteil vom 22.07.2010 – VII ZR 77/08Arglistig i.S.d. § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. handelt nur derjenige, der bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt. Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn der Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (Bestätigung von …
  • BGH, Urteil vom 22.04.2010 – VII ZR 47/07
  • BGH, Urteil vom 22.04.2010 – VII ZR 48/07Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder …
  • BGH, Beschluss vom 02.02.2010 – 4 StR 345/09
  • BGH, Beschluss vom 10.11.2009 – 4 StR 194/09
  • BGH, Urteil vom 23.07.2009 – VII ZR 134/08Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind nicht auf einen Architekten anwendbar, der lediglich mit den Aufgaben der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 1 bis 6 des § 15 Abs. 2 HOAI) beauftragt …
  • BGH, Urteil vom 17.04.2009 – VII ZR 164/07Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Architekten- und Ingenieurleistungen ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung unter Berücksichtigung des Preisrahmens der Mindest- und Höchstsätze erfolgt. Die Wirksamkeit einer …
  • BGH, Beschluss vom 16.04.2009 – VII ZR 177/06
  • BGH, Beschluss vom 24.03.2009 – VII ZR 139/08
  • BGH, Urteil vom 27.11.2008 – VII ZR 206/06Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2008 – VII ZR 211/07Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen. …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 174/07Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 35/07Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 37/07Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu …
  • BGH, Urteil vom 24.01.2008 – VII ZR 46/07Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden …
  • BGH, Urteil vom 06.12.2007 – VII ZR 157/06Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen …
  • BGH, Urteil vom 11.10.2007 – VII ZR 65/06Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu …
  • BGH, Urteil vom 26.10.2006 – VII ZR 133/04Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis …
  • BGH, Urteil vom 26.10.2006 – VII ZR 194/05Für ein Verhandeln genügt, wie bei § 852 Abs. 2 BGB a.F., jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird. Die zu § 639 Abs. 2 BGB a.F. ergangene …
  • BGH, Urteil vom 11.05.2006 – VII ZR 300/04Die unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden …
  • BGH, Urteil vom 12.01.2006 – VII ZR 2/04Auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. …
  • BGH, Beschluss vom 22.12.2005 – VII ZB 84/05Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Architekten oder Ingenieur Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. des Honorars für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt werden, weicht vom …
  • BGH, Urteil vom 20.10.2005 – VII ZR 155/04Wenn nach den Vorstellungen der Parteien eines die Leistungsphase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI umfassenden Architektenvertrags für das Ende der Objektbetreuung fünfjährige Gewährleistungsfristen mit den Unternehmern maßgebend sind, tatsächlich jedoch mit diesen …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 13.01.2005 – VII ZR 353/03Fordert der Architekt nach Kündigung eines Vertrages Honorar für die erbrachte Leistung, hat er in der Schlußrechnung die erbrachten (Teil-) Leistungen darzulegen und das sich auf der Grundlage der Honorarvereinbarung ermittelte anteilige Honorar. b) Der …
  • BGH, Urteil vom 16.12.2004 – VII ZR 174/03Ein Zwischenfeststellungsurteil kann nur auf Antrag einer Partei ergehen.
  • BGH, Urteil vom 11.11.2004 – VII ZR 128/03Der Architekt schuldet dem Besteller eine zutreffende Beratung über die voraussichtlichen Baukosten. Sind Kostenschätzungen zu besonderen Zwecken, wie zur Unterstützung von Kreditanträgen oder Förderanträgen, unzutreffend, so hat der Architekt im Rahmen …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 456/01§ 4 a Satz 3 HOAI ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine Honorarvereinbarung nach § 4 a Satz 1 HOAI getroffen haben. b) Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages, daß dem Auftragnehmer bei Überschreitung einer bestimmten Bauzeit ein Anspruch …
  • BGH, Urteil vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht, dann entfällt der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des …
  • BGH, Urteil vom 17.06.2004 – VII ZR 25/03Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen einen Architekten wegen behaupteter Planungsfehler. Ein richterlicher Hinweis oder eine Rückfrage des Gerichts ist auch dann geboten, wenn für das Gericht offensichtlich ist, daß der …
  • BGH, Urteil vom 27.05.2004 – III ZR 433/02Zur Frage, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das …
  • BGH, Urteil vom 15.04.2004 – VII ZR 397/02Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages über Bauplanung und Bauüberwachung für ein Einfamilienhaus mit Souterrainwohnung, daß die Verjährung mit der Bezugsfertigkeit beginnt, so ist diese Vereinbarung dahin auszulegen, daß die Bezugsfertigkeit …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2003 – VII ZR 13/02Die HOAI enthält zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Maßstab für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ist § 138 BGB.
  • BGH, Urteil vom 10.07.2003 – VII ZR 329/02Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Sonderfachmann (hier: Bodengutachter), so ist der Sonderfachmann regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten. Entsprechendes …
  • BGH, Urteil vom 10.07.2003 – VII ZR 4/02
  • BGH, Versäumnisurteil vom 08.05.2003 – VII ZR 407/01Der Auftraggeber legt einen Mangel des Architektenwerks, der sich im Bauwerk realisiert hat, hinreichend substantiiert dar, wenn er die Mangelerscheinungen bezeichnet und einer Leistung des Architekten zuordnet. b) Der Bauherr ist nicht verpflichtet, …
  • BGH, Urteil vom 05.11.2002 – X ZR 232/00
  • BGH, Urteil vom 13.09.2001 – VII ZR 380/00Die Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI trägt derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet. b) Der Architekt oder Ingenieur ist deshalb nicht gehalten, zur Begründung seines vertraglich vereinbarten …
  • BGH, Beschluss vom 05.04.2001 – VII ZR 161/00
  • BGH, Urteil vom 14.02.2001 – VII ZR 176/99Der mit den Architektenleistungen der Phasen 1 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI beauftragte Architekt schuldet eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung. b) Er muß den nach Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser vorsehen.
  • BGH, Urteil vom 23.11.2000 – VII ZR 242/99Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen Architekten wegen behaupteter Planungs- und Überwachungsfehler.
  • BGH, Urteil vom 18.05.2000 – VII ZR 436/98Wird ein Gebäude umgebaut und modernisiert, so schuldet der Architekt regelmäßig eine Bauaufsicht, die sich an den Besonderheiten einer Altbausanierung zu orientieren hat.
  • BGH, Urteil vom 06.04.2000 – VII ZR 455/98Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag, die auf eigenes Risiko erbrachte Baugenehmigungsplanung eines Architekten zu vergüten, ist die Vereinbarung auch dann gemäß Art. 10 § 3 MietRVerbG unwirksam, wenn der Erwerber die Planung …

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