Skip to content

Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten

zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7

HOAI 2013 · gilt für Verträge ab 17.07.2013 bis 31.12.2020
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021

10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Leistungsbild

Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Anlage 10.1 HOAI 2013 · 9 Leistungsphasen · 63 Grundleistungen · 66 Besondere Leistungen

Gebäude
12 %27 %315 %43 %525 %610 %74 %832 %92 %
Innenräume
12 %27 %315 %42 %530 %67 %73 %832 %92 %

Bewertung der Grundleistungen in Prozent nach § 34 HOAI 2013

LPH 1Grundlagenermittlungje 2 %

Grundleistungen

  1. a)Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. b)Ortsbesichtigung
  3. c)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. d)Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. e)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Bedarfsplanung
  • –Bedarfsermittlung
  • –Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • –Aufstellen eines Raumprogramms
  • –Standortanalyse
  • –Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • –Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • –Bestandsaufnahme
  • –technische Substanzerkundung
  • –Betriebsplanung
  • –Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • –Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • –Machbarkeitsstudie
  • –Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • –Projektstrukturplanung
  • –Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • –Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)je 7 %

Grundleistungen

  1. a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2. b)Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  3. c)Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  4. d)Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  5. e)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  6. f)Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  7. g)Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  8. h)Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  9. i)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • –Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • –Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • –Durchführen des Zertifizierungssystems
  • –Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • –Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • –Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • –Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • –Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • –Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
    • – Präsentationsmodelle
    • – Perspektivische Darstellungen
    • – Bewegte Darstellung/Animation
    • – Farb- und Materialcollagen
    • – digitales Geländemodell
  • –3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • –Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • –Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • –Aufstellen von Raumbüchern
  • –Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)je 15 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  2. b)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  3. c)Objektbeschreibung
  4. d)Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  5. e)Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  6. f)Fortschreiben des Terminplans
  7. g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • –Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • –Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • –Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4GenehmigungsplanungGebäude 3 %Innenräume 2 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Einreichen der Vorlagen
  3. c)Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • –Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • –Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5AusführungsplanungGebäude 25 %Innenräume 30 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. b)Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  3. c)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  4. d)Fortschreiben des Terminplans
  5. e)Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  6. f)Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
  • –Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx
  • –Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • –Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • –Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
LPH 6Vorbereitung der VergabeGebäude 10 %Innenräume 7 %

Grundleistungen

  1. a)Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. b)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. c)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. d)Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  5. e)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. f)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx
  • –Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • –Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
LPH 7Mitwirkung bei der VergabeGebäude 4 %Innenräume 3 %

Grundleistungen

  1. a)Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  2. b)Einholen von Angeboten
  3. c)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  4. d)Führen von Bietergesprächen
  5. e)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  6. f)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  7. g)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  8. h)Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • –Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • –Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • –Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • –Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx
  • –Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
LPH 8Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentationje 32 %

Grundleistungen

  1. a)Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. b)Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  3. c)Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. d)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  5. e)Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  6. f)Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  7. g)Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  8. h)Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. i)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  10. j)Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  11. k)Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  12. l)Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  13. m)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  14. n)Übergabe des Objekts
  15. o)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  16. p)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • –Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • –Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9Objektbetreuungje 2 %

Grundleistungen

  1. a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • –Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
  • –Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • –Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • –Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • –Objektbeobachtung
  • –Objektverwaltung
  • –Baubegehungen nach Übergabe
  • –Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • –Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste

Objektliste Gebäude

Anlage 10.2 HOAI 2013 · 56 Objekte in 9 Gruppen · 29 mit mehreren Honorarzonen

Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2013
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
Wohnen
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende NutzungI––––
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen–II–––
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise––IIIIV–
Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten––IIIIV–
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
Offene Pausen-, SpielhallenI––––
Studentenhäuser––IIIIV–
Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen––III––
Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien–––IV–
Hörsaal-, Kongresszentren–––IV–
Labor- oder Institutsgebäude–––IVV
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
Büro-, Verwaltungsgebäude––IIIIV–
Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe––IIIIV–
Parlaments-, Gerichtsgebäude–––IV–
Bauten für den Strafvollzug–––IVV
Feuerwachen, Rettungsstationen––IIIIV–
Sparkassen- oder Bankfilialen––IIIIV–
Büchereien, Bibliotheken, Archive––IIIIV–
Gesundheit/Betreuung
Liege- oder WandelhallenI––––
Kindergärten, Kinderhorte––III––
Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten––III––
Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten––III––
Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,––IIIIV–
Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien–IIIII––
Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung––IIIIV–
Hilfskrankenhäuser––III––
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung–––IV–
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken––––V
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske–II–––
Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen––IIIIV–
Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen––IIIIV–
Großküchen, mit oder ohne Speiseräume–––IV–
Pensionen, Hotels––IIIIV–
Freizeit/Sport
Einfache Tribünenbauten–II–––
Bootshäuser–II–––
Turn- oder Sportgebäude––IIIIV–
Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten–––IVV
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, EinstellhallenI––––
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen–IIIIIIV–
Gewächshäuser für die Produktion–II–––
Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten–II–––
Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser––III––
Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie–IIIIIIV–
Produktionsgebäude der Industrie––IIIIVV
Infrastruktur
Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, CarportsI––––
Einfache Garagenbauten–II–––
Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten–IIIII––
Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel–––IV–
Flughäfen–––IVV
Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke–––IVV
Kultur-/Sakralbauten
Pavillons für kulturelle Zwecke–IIIII––
Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen–––IV–
Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke–––IV–
Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser––IIIIV–
Museen–––IVV
Theater-, Opern-, Konzertgebäude–––IVV
Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen–––IVV

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste

Objektliste Innenräume

Anlage 10.3 HOAI 2013 · 53 Objekte in 9 Gruppen · 12 mit mehreren Honorarzonen

Objektliste Innenräume, Anlage 10.3 HOAI 2013
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen EinrichtungsgegenständenI––––
Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattung–II–––
Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattung––III––
Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattung–––IV–
Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattung––––V
Wohnen
Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende NutzungI––––
Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattung–II–––
Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchen––III––
Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimen––III––
Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäder–––IV–
Dachgeschoßausbauten, Wintergärten–––IV–
Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstung––––V
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
Einfache offene HallenI––––
Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattung–II–––
Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimen––IIIIV–
Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensen––IIIIV–
Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattung–––IV–
Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattung–––IV–
Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstung––––V
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
Innere VerkehrsflächenI––––
Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbauten–II–––
Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchen––III––
Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräume––III––
Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräume––IIIIV–
Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationen––IIIIV–
Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattung–––IV–
Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungen––––V
Gesundheit/Betreuung
Offene Spiel- oder WandelhallenI––––
Einfache Ruhe- oder Nebenräume–II–––
Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstung––III––
Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen–––IV–
Operations-, Kreißsäle, Röntgenräume–––IVV
Handel/Gastgewerbe
Verkaufsstände für vorübergehende NutzungI––––
Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattung–II–––
Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststätten––III––
Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchen–––IV–
Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilen––III––
Individuelle Messestände–––IV–
Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumen–––IV–
Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungen––III––
Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattung–––IV–
Freizeit/Sport
Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädern–II–––
Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstätten––IIIIV–
Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulen––IIIIV–
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillons–II–––
Landwirtschaftliche Betriebsbereiche–IIIII––
Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtung––IIIIV–
Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagen–––IV–
Räume in Tiefgaragen, Unterführungen–II–––
Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfen–––IVV
Kultur-/Sakralbauten
Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräume–––IVV
Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereiche–––IVV
Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theater––––V

Anlage 10 HOAI 2013 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2013/anlage-10/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu Anlage 10 HOAI 2013

Zu dieser Vorschrift in dieser Fassung enthält die Urteilsdatenbank noch keine Entscheidung.

Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift

Diese Entscheidungen sind zu einer früheren Fassung ergangen. Ob sie auf die HOAI 2013 übertragbar sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

§ 57 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 11.02.2010 – VII ZR 218/08Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren …
  • BGH, Urteil vom 09.03.2006 – VII ZR 268/04Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 192/03Planungsleistungen im Sinne des § 52 Abs. 7 Nr. 1 HOAI sind nur solche Planungen, die sich direkt auf das Herrichten des Grundstücks beziehen. b) Kosten der zur Autobahn gehörenden Fernmeldeanlagen, die der Objektplaner nicht fachlich plant, sind anteilig …
§ 12 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 1 Entscheidung
  • BGH, Urteil vom 13.11.2003 – VII ZR 362/02Die Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, ist grundsätzlich nicht wirksam. b) Für die Einordnung in die zutreffende Honorarzone kommt es auf eine …
§ 54 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 3 Entscheidungen
§ 15 HOAI 1996/2002 – teilweise entsprechend · 80 Entscheidungen
  • BGH, Urteil vom 15.01.2026 – VII ZR 119/24 Urteils-SnackDen Besteller trifft im Vertragsverhältnis zu dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten regelmäßig die Obliegenheit, diesem eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung …
  • BGH, Urteil vom 24.09.2020 – VII ZR 91/18
  • BGH, Beschluss vom 02.07.2020 – VII ZB 46/19Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch …
  • BGH, Beschluss vom 27.05.2020 – VII ZR 192/18Im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision sind die Kosten der gemäß § 554 Abs. 4 ZPO nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision dem Revisionskläger aufzuerlegen (Anschluss an BGH, …
  • BGH, Urteil vom 30.03.2017 – VII ZR 269/15Eine als Außengesellschaft rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist unabhängig davon, ob sie lediglich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich oder selbständig …
  • BGH, Urteil vom 19.01.2017 – VII ZR 235/15Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. b) Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die …
  • BGH, Beschluss vom 16.11.2016 – VII ZR 314/13Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur …
  • BGH, Urteil vom 06.10.2016 – VII ZR 185/13Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, BauR 2003, 566 = NZBau 2003, 281). …
  • BGH, Urteil vom 14.07.2016 – VII ZR 193/14Beauftragt der Besteller einen Architekten mit der Objektplanung für ein Gebäude und einen weiteren Architekten mit der Planung der Außenanlagen zu diesem Objekt, trifft ihn grundsätzlich die Obliegenheit, dem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten …
  • BGH, Urteil vom 28.01.2016 – VII ZR 266/14Der Schaden des Architekten wegen eines sich im Bauwerk seines Auftraggebers bereits verkörperten Planungsmangels des vom Architekten beauftragten Fachplaners liegt darin, dass dem Auftraggeber gegen den Architekten aufgrund des Planungsmangels …
70 weitere Entscheidungen
  • BGH, Beschluss vom 18.11.2015 – VII ZB 2/15Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner …
  • BGH, Urteil vom 21.05.2015 – VII ZR 190/14Zur Berechnung des Schadens bei Überschreitung einer mit dem Architekten vereinbarten Baukostenobergrenze.
  • BGH, Urteil vom 23.04.2015 – VII ZR 131/13Ist ein Architekt mit Leistungen unter Verweis auf alle Leistungsphasen nach § 15 Abs. 2 HOAI (2002) in Bezug auf Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung/Instandhaltung von vier Altbaumietshäusern beauftragt, ohne dass geklärt war, ob und für …
  • BGH, Beschluss vom 23.04.2015 – VII ZR 18/13
  • BGH, Beschluss vom 10.04.2014 – VII ZR 126/12
  • BGH, Beschluss vom 20.03.2014 – VII ZR 277/12
  • BGH, Urteil vom 20.02.2014 – VII ZR 26/12Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im …
  • BGH, Beschluss vom 19.12.2013 – VII ZR 54/12
  • BGH, Urteil vom 10.10.2013 – VII ZR 19/12Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer …
  • BGH, Urteil vom 26.09.2013 – VII ZR 220/12Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt …
  • BGH, Beschluss vom 31.07.2013 – VII ZR 11/12
  • BGH, Urteil vom 04.07.2013 – VII ZR 52/12Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, …
  • BGH, Urteil vom 20.06.2013 – VII ZR 4/12BGB (31.12.2001) § 633 Abs. 1, § 635; HOAI (1.1.1996) § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 64 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 a) Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm bekannter risikoreicher …
  • BGH, Urteil vom 21.03.2013 – VII ZR 230/11Der Architekt verletzt regelmäßig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. b) Die vom Auftraggeber im Rahmen der …
  • BGH, Urteil vom 07.03.2013 – VII ZR 119/10Der Auftraggeber kann gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 (jetzt § 4 Abs. 7 Satz 1) VOB/B vor der Abnahme verlangen, dass bereits vorhandene Mängel beseitigt und das Werk vertragsgerecht hergestellt wird. Er kann jedoch, wie nach der Abnahme, keine bestimmte Art der …
  • BGH, Beschluss vom 07.02.2013 – VII ZR 3/12
  • BGH, Urteil vom 10.01.2013 – VII ZR 259/11Beauftragt ein Bauträger einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI a.F. für die Errichtung eines Bauwerks auf einem bestimmten Grundstück und sind die Pläne nicht urheberrechtsschutzfähig, so ist der Architektenvertrag, sofern …
  • BGH, Urteil vom 11.10.2012 – VII ZR 10/11Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, …
  • BGH, Urteil vom 26.01.2012 – VII ZR 128/11Zu den vom Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfassten Grundleistungen der konstruktiven Gebäudeplanung gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung. b) Im Zusammenhang mit dieser Planung in Auftrag gegebene Besondere …
  • BGH, Urteil vom 28.07.2011 – VII ZR 65/10Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen. b) Kommt der Architekt dieser Verpflichtung …
  • BGH, Urteil vom 28.07.2011 – VII ZR 4/10Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar.
  • BGH, Urteil vom 14.07.2011 – VII ZR 142/09Hat ein Gericht dem Grunde nach entschieden, dass der Architekt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber infolge der fehlerhaften Kostenberatung von der Durchführung eines Bauvorhabens nicht abgesehen hat, …
  • BGH, Urteil vom 07.04.2011 – VII ZR 209/07Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" ist gemäß § 9 …
  • BGH, Urteil vom 24.02.2011 – VII ZR 61/10Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben …
  • BGH, Beschluss vom 10.02.2011 – VII ZR 71/10
  • BGH, Urteil vom 27.01.2011 – VII ZR 186/09Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten …
  • BGH, Urteil vom 05.08.2010 – VII ZR 14/091174) Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der …
  • BGH, Urteil vom 22.07.2010 – VII ZR 144/09Das Koppelungsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BGH, Versäumnisurteil vom 22.07.2010 – VII ZR 77/08Arglistig i.S.d. § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. handelt nur derjenige, der bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigt. Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn der Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (Bestätigung von …
  • BGH, Urteil vom 22.04.2010 – VII ZR 47/07
  • BGH, Urteil vom 22.04.2010 – VII ZR 48/07Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder …
  • BGH, Beschluss vom 02.02.2010 – 4 StR 345/09
  • BGH, Beschluss vom 10.11.2009 – 4 StR 194/09
  • BGH, Urteil vom 23.07.2009 – VII ZR 134/08Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind nicht auf einen Architekten anwendbar, der lediglich mit den Aufgaben der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 1 bis 6 des § 15 Abs. 2 HOAI) beauftragt …
  • BGH, Urteil vom 17.04.2009 – VII ZR 164/07Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Architekten- und Ingenieurleistungen ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung unter Berücksichtigung des Preisrahmens der Mindest- und Höchstsätze erfolgt. Die Wirksamkeit einer …
  • BGH, Beschluss vom 16.04.2009 – VII ZR 177/06
  • BGH, Beschluss vom 24.03.2009 – VII ZR 139/08
  • BGH, Urteil vom 27.11.2008 – VII ZR 206/06Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2008 – VII ZR 211/07Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen. …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 174/07Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 35/07Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu …
  • BGH, Urteil vom 25.09.2008 – VII ZR 37/07Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu …
  • BGH, Urteil vom 24.01.2008 – VII ZR 46/07Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden …
  • BGH, Urteil vom 06.12.2007 – VII ZR 157/06Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen …
  • BGH, Urteil vom 11.10.2007 – VII ZR 65/06Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu …
  • BGH, Urteil vom 26.10.2006 – VII ZR 133/04Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis …
  • BGH, Urteil vom 26.10.2006 – VII ZR 194/05Für ein Verhandeln genügt, wie bei § 852 Abs. 2 BGB a.F., jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird. Die zu § 639 Abs. 2 BGB a.F. ergangene …
  • BGH, Urteil vom 11.05.2006 – VII ZR 300/04Die unter der Überschrift "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) "Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu bringenden …
  • BGH, Urteil vom 12.01.2006 – VII ZR 2/04Auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. …
  • BGH, Beschluss vom 22.12.2005 – VII ZB 84/05Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Architekten oder Ingenieur Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. des Honorars für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt werden, weicht vom …
  • BGH, Urteil vom 20.10.2005 – VII ZR 155/04Wenn nach den Vorstellungen der Parteien eines die Leistungsphase 9 des § 15 Abs. 2 HOAI umfassenden Architektenvertrags für das Ende der Objektbetreuung fünfjährige Gewährleistungsfristen mit den Unternehmern maßgebend sind, tatsächlich jedoch mit diesen …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 13.01.2005 – VII ZR 353/03Fordert der Architekt nach Kündigung eines Vertrages Honorar für die erbrachte Leistung, hat er in der Schlußrechnung die erbrachten (Teil-) Leistungen darzulegen und das sich auf der Grundlage der Honorarvereinbarung ermittelte anteilige Honorar. b) Der …
  • BGH, Urteil vom 16.12.2004 – VII ZR 174/03Ein Zwischenfeststellungsurteil kann nur auf Antrag einer Partei ergehen.
  • BGH, Urteil vom 11.11.2004 – VII ZR 128/03Der Architekt schuldet dem Besteller eine zutreffende Beratung über die voraussichtlichen Baukosten. Sind Kostenschätzungen zu besonderen Zwecken, wie zur Unterstützung von Kreditanträgen oder Förderanträgen, unzutreffend, so hat der Architekt im Rahmen …
  • BGH, Urteil vom 30.09.2004 – VII ZR 456/01§ 4 a Satz 3 HOAI ist nur anwendbar, wenn die Parteien eine Honorarvereinbarung nach § 4 a Satz 1 HOAI getroffen haben. b) Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages, daß dem Auftragnehmer bei Überschreitung einer bestimmten Bauzeit ein Anspruch …
  • BGH, Urteil vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht, dann entfällt der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des …
  • BGH, Urteil vom 17.06.2004 – VII ZR 25/03Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen einen Architekten wegen behaupteter Planungsfehler. Ein richterlicher Hinweis oder eine Rückfrage des Gerichts ist auch dann geboten, wenn für das Gericht offensichtlich ist, daß der …
  • BGH, Urteil vom 27.05.2004 – III ZR 433/02Zur Frage, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das …
  • BGH, Urteil vom 15.04.2004 – VII ZR 397/02Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages über Bauplanung und Bauüberwachung für ein Einfamilienhaus mit Souterrainwohnung, daß die Verjährung mit der Bezugsfertigkeit beginnt, so ist diese Vereinbarung dahin auszulegen, daß die Bezugsfertigkeit …
  • BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2003 – VII ZR 13/02Die HOAI enthält zur Nebenkostenpauschale keine preisrechtlichen Beschränkungen. Maßstab für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Nebenkostenpauschale ist § 138 BGB.
  • BGH, Urteil vom 10.07.2003 – VII ZR 329/02Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Sonderfachmann (hier: Bodengutachter), so ist der Sonderfachmann regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten. Entsprechendes …
  • BGH, Urteil vom 10.07.2003 – VII ZR 4/02
  • BGH, Versäumnisurteil vom 08.05.2003 – VII ZR 407/01Der Auftraggeber legt einen Mangel des Architektenwerks, der sich im Bauwerk realisiert hat, hinreichend substantiiert dar, wenn er die Mangelerscheinungen bezeichnet und einer Leistung des Architekten zuordnet. b) Der Bauherr ist nicht verpflichtet, …
  • BGH, Urteil vom 05.11.2002 – X ZR 232/00
  • BGH, Urteil vom 13.09.2001 – VII ZR 380/00Die Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI trägt derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet. b) Der Architekt oder Ingenieur ist deshalb nicht gehalten, zur Begründung seines vertraglich vereinbarten …
  • BGH, Beschluss vom 05.04.2001 – VII ZR 161/00
  • BGH, Urteil vom 14.02.2001 – VII ZR 176/99Der mit den Architektenleistungen der Phasen 1 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI beauftragte Architekt schuldet eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung. b) Er muß den nach Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser vorsehen.
  • BGH, Urteil vom 23.11.2000 – VII ZR 242/99Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen Architekten wegen behaupteter Planungs- und Überwachungsfehler.
  • BGH, Urteil vom 18.05.2000 – VII ZR 436/98Wird ein Gebäude umgebaut und modernisiert, so schuldet der Architekt regelmäßig eine Bauaufsicht, die sich an den Besonderheiten einer Altbausanierung zu orientieren hat.
  • BGH, Urteil vom 06.04.2000 – VII ZR 455/98Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag, die auf eigenes Risiko erbrachte Baugenehmigungsplanung eines Architekten zu vergüten, ist die Vereinbarung auch dann gemäß Art. 10 § 3 MietRVerbG unwirksam, wenn der Erwerber die Planung …

Urteilsdatenbank durchsuchen

Anlage 10 HOAI 2013 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2009
HOAI 1996/2002
1 weitere

Gegenüberstellung aller HOAI-Fassungen

Rund um Anlage 10 HOAI

Auf dieser Seite
Leistungsbild 10.1Objektliste 10.2Objektliste 10.3
Rechtsprechung
87 Entscheidungen in der Urteilsdatenbank Urteilsdatenbank durchsuchen
Verwiesen von
§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume§ 35 Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden…