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Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten

zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7

HOAI 2021 · gilt für Verträge ab 01.01.2021
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
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10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Leistungsbild

Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Anlage 10.1 HOAI 2021 · 9 Leistungsphasen · 63 Grundleistungen · 66 Besondere Leistungen

Gebäude
12 %27 %315 %43 %525 %610 %74 %832 %92 %
Innenräume
12 %27 %315 %42 %530 %67 %73 %832 %92 %

Bewertung der Grundleistungen in Prozent nach § 34 HOAI 2021

LPH 1Grundlagenermittlungje 2 %

Grundleistungen

  1. a)Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. b)Ortsbesichtigung
  3. c)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. d)Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. e)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Bedarfsplanung
  • –Bedarfsermittlung
  • –Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • –Aufstellen eines Raumprogramms
  • –Standortanalyse
  • –Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • –Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • –Bestandsaufnahme
  • –technische Substanzerkundung
  • –Betriebsplanung
  • –Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • –Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • –Machbarkeitsstudie
  • –Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • –Projektstrukturplanung
  • –Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • –Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)je 7 %

Grundleistungen

  1. a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2. b)Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  3. c)Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  4. d)Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  5. e)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  6. f)Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  7. g)Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  8. h)Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  9. i)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • –Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • –Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • –Durchführen des Zertifizierungssystems
  • –Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • –Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • –Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • –Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • –Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • –Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
    • – Präsentationsmodelle
    • – Perspektivische Darstellungen
    • – Bewegte Darstellung/Animation
    • – Farb- und Materialcollagen
    • – digitales Geländemodell
  • –3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • –Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • –Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • –Aufstellen von Raumbüchern
  • –Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)je 15 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  2. b)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  3. c)Objektbeschreibung
  4. d)Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  5. e)Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  6. f)Fortschreiben des Terminplans
  7. g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • –Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • –Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • –Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4GenehmigungsplanungGebäude 3 %Innenräume 2 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. b)Einreichen der Vorlagen
  3. c)Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • –Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • –Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5AusführungsplanungGebäude 25 %Innenräume 30 %

Grundleistungen

  1. a)Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. b)Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  3. c)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  4. d)Fortschreiben des Terminplans
  5. e)Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  6. f)Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
  • –Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx
  • –Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • –Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • –Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
LPH 6Vorbereitung der VergabeGebäude 10 %Innenräume 7 %

Grundleistungen

  1. a)Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. b)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. c)Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. d)Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  5. e)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. f)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx
  • –Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • –Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
LPH 7Mitwirkung bei der VergabeGebäude 4 %Innenräume 3 %

Grundleistungen

  1. a)Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  2. b)Einholen von Angeboten
  3. c)Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  4. d)Führen von Bietergesprächen
  5. e)Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  6. f)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  7. g)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  8. h)Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • –Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • –Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • –Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • –Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx
  • –Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
LPH 8Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentationje 32 %

Grundleistungen

  1. a)Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. b)Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  3. c)Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. d)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  5. e)Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  6. f)Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  7. g)Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  8. h)Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. i)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  10. j)Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  11. k)Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  12. l)Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  13. m)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  14. n)Übergabe des Objekts
  15. o)Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  16. p)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • –Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • –Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9Objektbetreuungje 2 %

Grundleistungen

  1. a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • –Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • –Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
  • –Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • –Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • –Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • –Objektbeobachtung
  • –Objektverwaltung
  • –Baubegehungen nach Übergabe
  • –Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • –Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste

Objektliste Gebäude

Anlage 10.2 HOAI 2021 · 56 Objekte in 9 Gruppen · 29 mit mehreren Honorarzonen

Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
Wohnen
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende NutzungI––––
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen–II–––
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise––IIIIV–
Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten––IIIIV–
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
Offene Pausen-, SpielhallenI––––
Studentenhäuser––IIIIV–
Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen––III––
Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien–––IV–
Hörsaal-, Kongresszentren–––IV–
Labor- oder Institutsgebäude–––IVV
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
Büro-, Verwaltungsgebäude––IIIIV–
Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe––IIIIV–
Parlaments-, Gerichtsgebäude–––IV–
Bauten für den Strafvollzug–––IVV
Feuerwachen, Rettungsstationen––IIIIV–
Sparkassen- oder Bankfilialen––IIIIV–
Büchereien, Bibliotheken, Archive––IIIIV–
Gesundheit/Betreuung
Liege- oder WandelhallenI––––
Kindergärten, Kinderhorte––III––
Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten––III––
Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten––III––
Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,––IIIIV–
Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien–IIIII––
Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung––IIIIV–
Hilfskrankenhäuser––III––
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung–––IV–
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken––––V
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske–II–––
Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen––IIIIV–
Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen––IIIIV–
Großküchen, mit oder ohne Speiseräume–––IV–
Pensionen, Hotels––IIIIV–
Freizeit/Sport
Einfache Tribünenbauten–II–––
Bootshäuser–II–––
Turn- oder Sportgebäude––IIIIV–
Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten–––IVV
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, EinstellhallenI––––
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen–IIIIIIV–
Gewächshäuser für die Produktion–II–––
Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten–II–––
Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser––III––
Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie–IIIIIIV–
Produktionsgebäude der Industrie––IIIIVV
Infrastruktur
Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, CarportsI––––
Einfache Garagenbauten–II–––
Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten–IIIII––
Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel–––IV–
Flughäfen–––IVV
Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke–––IVV
Kultur-/Sakralbauten
Pavillons für kulturelle Zwecke–IIIII––
Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen–––IV–
Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke–––IV–
Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser––IIIIV–
Museen–––IVV
Theater-, Opern-, Konzertgebäude–––IVV
Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen–––IVV

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste

Objektliste Innenräume

Anlage 10.3 HOAI 2021 · 53 Objekte in 9 Gruppen · 12 mit mehreren Honorarzonen

Objektliste Innenräume, Anlage 10.3 HOAI 2021
ObjektHonorarzone
ObjektIIIIIIIVV
Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen EinrichtungsgegenständenI––––
Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattung–II–––
Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattung––III––
Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattung–––IV–
Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattung––––V
Wohnen
Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende NutzungI––––
Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattung–II–––
Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchen––III––
Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimen––III––
Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäder–––IV–
Dachgeschoßausbauten, Wintergärten–––IV–
Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstung––––V
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
Einfache offene HallenI––––
Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattung–II–––
Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimen––IIIIV–
Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensen––IIIIV–
Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattung–––IV–
Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattung–––IV–
Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstung––––V
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
Innere VerkehrsflächenI––––
Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbauten–II–––
Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchen––III––
Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräume––III––
Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräume––IIIIV–
Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationen––IIIIV–
Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattung–––IV–
Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungen––––V
Gesundheit/Betreuung
Offene Spiel- oder WandelhallenI––––
Einfache Ruhe- oder Nebenräume–II–––
Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstung––III––
Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen–––IV–
Operations-, Kreißsäle, Röntgenräume–––IVV
Handel/Gastgewerbe
Verkaufsstände für vorübergehende NutzungI––––
Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattung–II–––
Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststätten––III––
Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchen–––IV–
Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilen––III––
Individuelle Messestände–––IV–
Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumen–––IV–
Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungen––III––
Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattung–––IV–
Freizeit/Sport
Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädern–II–––
Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstätten––IIIIV–
Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulen––IIIIV–
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillons–II–––
Landwirtschaftliche Betriebsbereiche–IIIII––
Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtung––IIIIV–
Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagen–––IV–
Räume in Tiefgaragen, Unterführungen–II–––
Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfen–––IVV
Kultur-/Sakralbauten
Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräume–––IVV
Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereiche–––IVV
Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theater––––V

Anlage 10 HOAI 2021 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2021/anlage-10/ · abgerufen am

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