15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Leistungsbild
Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Bewertung der Grundleistungen in Prozent nach § 55 HOAI 2021
LPH 1Grundlagenermittlung2 %
Grundleistungen
- a)Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
- b)Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
- c)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
- –Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
- –Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
- –Durchführen von Verbrauchsmessungen
- –Endoskopische Untersuchungen
- –Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)9 %
Grundleistungen
- a)Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
- b)Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
- c)Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- d)Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
- e)Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
- f)Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
- g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
- –Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)17 %
Grundleistungen
- a)Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
- b)Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- c)Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
- d)Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
- e)Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
- f)Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
- g)Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
- h)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
- –Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
- –Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- –Berechnung von Lebenszykluskosten
- –Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
- –Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
- –Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
- –Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
- –Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
- –Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- –Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
- –Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4Genehmigungsplanung2 %
Grundleistungen
- a)Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
- b)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
—
LPH 5Ausführungsplanung22 %
Grundleistungen
- a)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- b)Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
- c)Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
- d)Fortschreibung des Terminplans
- e)Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
- f)Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- –Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
- –Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
- –Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
- –Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
LPH 6Vorbereitung der Vergabe7 %
Grundleistungen
- a)Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- b)Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
- c)Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
- d)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
- e)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- f)Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
- –Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7Mitwirkung bei der Vergabe5 %
Grundleistungen
- a)Einholen von Angeboten
- b)Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- c)Führen von Bietergesprächen
- d)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
- e)Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
- f)Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- –Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation35 %
Grundleistungen
- a)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- b)Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
- c)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
- d)Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
- e)Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
- f)Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- g)Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
- h)Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
- i)Kostenfeststellung
- j)Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
- k)fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
- l)Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- m)Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
- n)Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
- o)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- p)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
- –Werksabnahmen
- –Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
- –Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
- –Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
- –Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
- –Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
LPH 9Objektbetreuung1 %
Grundleistungen
- a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- –Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- –Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
- –Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
Anlage 15.2 Objektliste
Objektliste
Objektliste
| Objekt | Honorarzone | ||
|---|---|---|---|
| Objekt | I | II | III |
| Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen | |||
| Anlagen mit kurzen einfachen Netzen | I | – | – |
| Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen | – | II | – |
| Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen) – Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | – | – | III |
| Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen | |||
| Einzelheizgeräte, Etagenheizung | I | – | – |
| Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen) – Flächenheizungen – Hausstationen – verzweigte Netze | – | II | – |
| Multivalente Systeme – Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahlheizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen) | – | – | III |
| Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen | |||
| Einzelabluftanlagen | I | – | – |
| Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung | – | II | – |
| Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen – Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume) – Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen – Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen | – | – | III |
| Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen | |||
| Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien – Erdungsanlagen | I | – | – |
| Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen) – Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen – zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen – Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt – Außenbeleuchtungsanlagen | – | II | – |
| Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung) – Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1 000 A Nennstrom – Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume) | – | – | III |
| Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren) | – | – | III |
| Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen | |||
| Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten | I | – | – |
| Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt | – | II | – |
| Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen, Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze, Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) | – | – | III |
| Anlagengruppe 6 Förderanlagen | |||
| Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen | I | – | – |
| Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige, Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen | – | II | – |
| Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen | – | – | III |
| Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen | |||
| 7.1. Nutzungsspezifische Anlagen | |||
| Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen | I | – | – |
| Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen | – | II | – |
| Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen | – | – | III |
| Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen | I | – | – |
| Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons | – | II | – |
| Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen für Großbetriebe | – | – | III |
| Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizin | I | – | – |
| Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für Schulen | – | II | – |
| Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe | – | – | III |
| Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher | I | – | – |
| Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen | – | II | – |
| Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagen | – | – | III |
| Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche, | I | – | – |
| Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagen | – | – | III |
| Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen | – | II | – |
| Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen | – | – | III |
| Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum | – | – | III |
| Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenböden | – | – | III |
| Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagen | – | – | III |
| Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen | – | – | III |
| Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagen | – | – | III |
| Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen | – | II | – |
| Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen | – | – | III |
| 7.2. Verfahrenstechnische Anlagen | |||
| Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung) | – | II | – |
| Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation) | – | – | III |
| Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe Stabilisierung) | – | II | – |
| Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasserbehandlungsanlagen) | – | – | III |
| Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen) | – | II | – |
| Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung | – | – | III |
| Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitung | – | II | – |
| Technische Anlagen der Abwasserableitung | – | – | III |
| Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | – | II | – |
| Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | – | – | III |
| Einfache Regenwasserbehandlungsanlagen | – | II | – |
| Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | – | II | – |
| Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | – | – | III |
| Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel Odorieranlage) | – | II | – |
| Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | – | II | – |
| Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | – | – | III |
| Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden) | – | II | – |
| Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe) | – | – | III |
| Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation | |||
| Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration | – | – | III |
