1Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b)Ortsbesichtigungen
- c)Abgrenzen des Planungsgebiets
- d)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b)Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
- d)Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
- e)Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
- f)Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a)Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge
- b)Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne
- d)Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen
- e)Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände
- f)Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
- g)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
