1Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b)Ortsbesichtigungen
- c)Abgrenzen des Planungsgebiets
- d)Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e)Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f)Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b)Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
- d)Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
- e)Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
- f)Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a)Lösen der Planungsaufgabe und
- b)Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte Zu Buchstabe a) und b) gehören:
- aa)Erstellen des Zielkonzepts
- bb)Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
- cc)Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
- dd)Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
- ee)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
