1Landschaftsrahmenpläne umfassen die Darstellungen von überörtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
1Die Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 47a bewertet.
| Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare | |
| 1. Landschaftsanalyse | 20 |
| 2. Landschaftsdiagnose | 20 |
| 3. Entwurf | 50 |
| 4. Endgültige Planfassung | 10 |
1Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsbild
Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
LPH 1Landschaftsanalyse
Grundleistungen
- Erfassen und Darstellen in Text und Karten der
- a) natürlichen Grundlagen
- b) Landschaftsgliederung - Naturräume - Ökologische Raumeinheiten
- c) Flächennutzung
- d) Geschützten Flächen und Einzelbestandteile der Natur
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 2Landschaftsdiagnose
Grundleistungen
- Bewerten der ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlich
- a) Naturhaushalt
- b) Landschaftsbild - naturbedingt - anthropogen
- c) Nutzungsauswirkungen, insbesondere Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild
- d) Empfindlichkeit der Ökosysteme, beziehungsweise einzelner Landschaftsfaktoren
- e) Zielkonflikte zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben andererseits
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 3Entwurf
Grundleistungen
- Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründung
- a) Ziele der Landschaftsentwicklung nach Maßgabe der Empfindlichkeit des Naturhaushalts - Bereiche ohne Nutzung oder mit naturnaher Nutzung - Bereiche mit extensiver Nutzung - Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung - Bereiche städtisch-industrieller Nutzung
- b) Ziele des Arten- und Biotopschutzes
- c) Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsfaktoren
- d) Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur und Landschaft
- e) Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur - Sicherung überörtlicher Grünzüge - Grünordnung im Siedlungsbereich - Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes - Sanierung von Landschaftsschäden
- f) Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung
- g) Leitlinien für die Erholung in der freien Natur
- h) Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erforderlich sind - Landschaftspläne - Grünordnungspläne - Landschaftspflegerische Begleitpläne
- Abstimmung des Entwurf mit dem Auftraggeber
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 4Endgültige Planfassung
Grundleistungen
- keine Grundleistungen in dieser Leistungsphase
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- Mitwirkung bei der Einarbeitung von Zielen der Landschafts- entwicklung in Programme und Pläne im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes
1Bei einer Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ermäßigt sich die Bewertung der Leistungsphase 1 des Absatzes 2 auf 5 vom Hundert der Honorare nach § 47a.
1Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, daß die Leistungsphase 1 abweichend von Absatz 2 mit mehr als 20 bis zu 43 v.H. bewertet wird, wenn in dieser Leistungsphase ein überdurchschnittlicher Aufwand für die Landschaftsanalyse erforderlich wird. 2Ein überdurchschnittlicher Aufwand liegt vor, wenn
- 1.Daten aus vorhandenen Unterlagen im einzelnen ermittelt und aufbereitet werden müssen oder
- 2.örtliche Erhebungen erforderlich werden, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen.
