1Die Honorarzone wird bei Pflege- und Entwicklungsplänen aufgrund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt:
- 1.Honorarzone I:
- –Pflege- und Entwicklungspläne mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- -gute fachliche Vorgaben,
- -geringe Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften,
- -geringe Differenziertheit des faunistischen Inventars,
- -geringe Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild,
- -geringer Aufwand für die Festlegung von Zielaussagen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
- 2.Honorarzone II:
- –Pflege- und Entwicklungspläne mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- -durchschnittliche fachliche Vorgaben,
- -durchschnittliche Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften,
- -durchschnittliche Differenziertheit des faunistischen Inventars,
- -durchschnittliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild,
- -durchschnittlicher Aufwand für die Festlegung von Zielaussagen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen;
- 3.Honorarzone III:
- –Pflege- und Entwicklungspläne mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- -geringe fachliche Vorgaben,
- -starke Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften,
- -starke Differenziertheit des faunistischen Inventars,
- -umfangreiche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild,
- -hoher Aufwand für die Festlegung von Zielaussagen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
1Sind für einen Pflege- und Entwicklungsplan Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone der Pflege- und Entwicklungsplan zugerechnet werden kann, so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 3 zu ermitteln; der Pflege- und Entwicklungsplan ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zuzurechnen:
- 1.Honorarzone I:
- –Pflege- und Entwicklungspläne bis zu 13 Punkten,
- 2.Honorarzone II:
- –Pflege- und Entwicklungspläne mit 14 bis 24 Punkten,
- 3.Honorarzone III:
- –Pflege- und Entwicklungspläne mit 25 bis 34 Punkten.
1Bei der Zurechnung eines Pflege- und Entwicklungsplans in die Honorarzonen ist entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen das Bewertungsmerkmal fachliche Vorgaben mit bis zu 4 Punkten, die Bewertungsmerkmale Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild und Aufwand für die Festlegung von Zielaussagen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen mit je bis zu 6 Punkten und die Bewertungsmerkmale Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften sowie Differenziertheit des faunistischen Inventars mit je bis 9 Punkten zu bewerten.
