1Verkehrsplanerische Leistungen sind das Vorbereiten und Erstellen der für nachstehende Planarten erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen:
- 1.Bearbeiten aller Verkehrssektoren im Gesamtverkehrsplan,
- 2.Bearbeiten einzelner Verkehrssektoren im Teilverkehrsplan
2sowie sonstige verkehrsplanerische Leistungen.
1Die verkehrsplanerischen Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- 1.Erarbeiten eines Zielkonzeptes,
- 2.Analyse des Zustandes und Feststellen von Mängeln,
- 3.Ausarbeiten eines Konzepts für eine Verkehrsmengenerhebung, Durchführen und Auswerten dieser Verkehrsmengenerhebung,
- 4.Beschreiben der zukünftigen Entwicklung,
- 5.Ausarbeiten von Planfällen,
- 6.Berechnen der zukünftigen Verkehrsnachfrage,
- 7.Abschätzen der Auswirkungen und Bewerten,
- 8.Erarbeiten von Planungsempfehlungen.
