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§ 49a Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Die Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des Absatzes 3 bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs1 bis 3
2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung und zusammenfassende Darstellung15 bis 22
3. Ermitteln und Bewerten des Eingriffs Konfliktanalyse und -minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushalts und Landschaftsbildes25
4. Vorläufige Planfassung Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe40
5. Endgültige Planfassung10
(2)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan

§ 49a HOAI 2002 · 5 Leistungsphasen · 26 Grundleistungen · 0 Besondere Leistungen

LPH 1Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Grundleistungen

  1. Abgrenzen des Planungsbereichs
  2. Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere - örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen - thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten
  3. Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen
  4. Aufstellen eines verbindlichen Arbeitspapiers
  5. Ortsbesichtigungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 2Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen

Grundleistungen

  1. a) Bestandsaufnahme
  2. Erfassen aufgrund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen - des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume - der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume - der vorhandenen Nutzungen und Vorhaben - des Landschaftsbildes und der -struktur - der kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte
  3. Erfassen der Eigentumsverhältnisse aufgrund vorhandener Unterlagen
  4. b) Bestandsbewertung
  5. Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  6. Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)
  7. c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 3Ermitteln und Bewerten des Eingriffs

Grundleistungen

  1. a) Konfliktanalyse
  2. Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
  3. b) Konfliktminderung
  4. Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  5. c) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
  6. d) Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs
  7. e) Abstimmen mit dem Auftraggeber
  8. Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Text und Karte

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

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LPH 4Vorläufige Planfassung

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen
  2. a) Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich Biotopentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes
  3. b) Vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen
  4. c) Kostenschätzung
  5. Abstimmen der vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber und der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

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LPH 5Endgültige Planfassung

Grundleistungen

  1. Darstellen des landschaftspflegerischen Begleitplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

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(3)

Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplans nach § 45b, bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans nach § 46a zu berechnen. Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann ein Zeithonorar nach § 6 vereinbart werden.

§ 49a HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/49a/ · abgerufen am

§ 49a HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen

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HOAI 2013
HOAI 2009

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