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§ 55 Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen der Auftragnehmer für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 zusammengefaßt und in der folgenden Tabelle für Ingenieurbauwerke in Vomhundertsätzen der Honorare des § 56 Abs. 1 und für Verkehrsanlagen in Vomhundertsätzen der Honorare des § 56 Abs. 2 bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittlung Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe durch die Planung2
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe *)15
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe30
4. Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren5
5. Ausführungsplanung Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung15
6. Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Ausschreibungsunterlagen10
7. Mitwirkung bei der Vergabe Einholen und Werten von Angeboten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe5
8. Bauoberleitung Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung Abnahme und Übergabe des Objekts15
9. Objektbetreuung und Dokumentation Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses3
(2)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

§ 55 HOAI 2002 · 9 Leistungsphasen · 72 Grundleistungen · 15 Besondere Leistungen

LPH 1Grundlagenermittlung

Grundleistungen

  1. Klären der Aufgabenstellung
  2. Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen
  3. Bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  4. Ortsbesichtigung
  5. Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten
  6. Zusammenstellen und Werten von Unterlagen
  7. Erläutern von Planungsdaten
  8. Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz; ferner bei Verkehrsanlagen: Verkehrszählungen
  9. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  10. Zusammenfassen der Ergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
  • Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Belastungen
LPH 2Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Grundleistungen

  1. Analyse der Grundlagen
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen auf die Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen vorgegeben sind
  3. Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  4. Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  5. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  6. Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten; Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen, insbesondere in komplexen Fällen
  7. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  8. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  9. Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gremien
  10. Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  11. Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren
  12. Kostenschätzung
  13. Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Anfertigen von topographischen und hydrologischen Unterlagen
  • Genaue Berechnung besonderer Bauteile
  • Koordinieren und Darstellen der Ausrüstung und Leitungen bei Gleisanlagen
LPH 3Entwurfsplanung

Grundleistungen

  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
  2. Erläuterungsbericht
  3. Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen des Tragwerks
  4. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
  5. Finanzierungsplan; Bauzeiten- und Kostenplan; Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung; Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgern und politischen Gremien; Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgrund von Bedenken und Anregungen
  6. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  7. Kostenberechnung
  8. Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken; Zusammenfassen aller vorläufigen Entwurfsunterlagen; Weiterentwickeln des vorläufigen Entwurfs zum endgültigen Entwurf; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden; rechnerische Festlegung der Anlage in den Haupt- und Kleinpunkten; Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte; Nachweis der Lichtraumprofile; überschlägiges Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung während der Bauzeit
  9. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Signaltechnische Berechnung
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
LPH 4Genehmigungsplanung

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
  2. Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Einreichen dieser Unterlagen
  4. Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis
  5. Bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen
  6. Verhandlungen mit Behörden
  7. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  8. Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern
  9. Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen
  • Herstellen der Unterlagen für Verbandsgründungen
LPH 5Ausführungsplanung

Grundleistungen

  1. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Zeichnerische und rechnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  3. Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  4. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
LPH 6Vorbereitung der Vergabe

Grundleistungen

  1. Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  3. Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 7Mitwirkung bei der Vergabe

Grundleistungen

  1. Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels
  4. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  5. Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern
  6. Fortschreiben der Kostenberechnung
  7. Mitwirken bei der Auftragserteilung
  8. Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen mit grundlegend anderen Konstruktionen im Hinblick auf die technische und funktionelle Durchführbarkeit
LPH 8Bauoberleitung

Grundleistungen

  1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden, Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter
  2. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm)
  3. Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  4. Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  5. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  6. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle
  7. Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt
  8. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  9. Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  10. Kostenfeststellung
  11. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 9Objektbetreuung und Dokumentation

Grundleistungen

  1. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  2. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  4. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
(3)

Die Teilnahme an bis zu 5 Erläuterungs- oder Erörterungsterminen mit Bürgern oder politischen Gremien, die bei Leistungen nach Absatz 2 anfallen, sind als Grundleistung mit den Honoraren nach § 56 abgegolten.

(4)

Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren, daß die Leistungsphase 5 bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 abweichend von Absatz 1 mit mehr als 15 bis zu 35 vom Hundert bewertet wird, wenn in dieser Leistungsphase ein überdurchschnittlicher Aufwand an Ausführungszeichnungen erforderlich wird. Wird die Planung von Anlagen der Verfahrens- und Prozeßtechnik für die in Satz 1 genannten Ingenieurbauwerke an den Auftragnehmer übertragen, dem auch Grundleistungen für diese Ingenieurbauwerke in Auftrag gegeben sind, so kann für diese Leistungen ein Honorar frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nach Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 zu berechnen.

(5)

Bei Umbauten und Modernisierungen im Sinne des § 3 Nr. 5 und 6 von Ingenieurbauwerken können neben den in Absatz 2 erwähnten Besonderen Leistungen insbesondere die nachstehenden Besonderen Leistungen vereinbart werden:

Ermitteln substanzbezogener Daten und Vorschriften Untersuchen und Abwickeln der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bau- oder Betriebszuständen Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbeiten der Planung bei Abweichen von den ursprünglichen Feststellungen Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebung von Schäden oder Mängeln. Satz 1 gilt sinngemäß für Verkehrsanlagen mit geringen Kosten für Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten sowie mit gebundener Gradiente oder bei schwieriger Anpassung an vorhandene Randbebauung.

§ 55 HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/55/ · abgerufen am

Rechtsprechung zu § 55 HOAI 1996/2002

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