1Zu den sonstigen landschaftsplanerischen Leistungen rechnen insbesondere:
- 1.Gutachten zu Einzelfragen der Planung, ökologische Gutachten, Gutachten zu Baugesuchen,
- 2.Beratungen bei Gestaltungsfragen,
- 3.besondere Plandarstellungen und Modelle,
- 4.Ausarbeitungen von Satzungen, Teilnahme an Verhandlungen mit Behörden und an Sitzungen der Gemeindevertretungen nach Fertigstellung der Planung,
- 5.Beiträge zu Plänen und Programmen der Landes- oder Regionalplanung.
