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§ 49c Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Pflege- und Entwicklungspläne umfassen die weiteren Festlegungen von Pflege und Entwicklung (Biotopmanagement) von Schutzgebieten oder schützenswerten Landschaftsteilen.

(2)

Die Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 49d bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen1 bis 5
2. Ermitteln der Planungsgrundlagen20 bis 50
3. Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen20 bis 40
4. Endgültige Planfassung5
(3)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

§ 49c HOAI 2002 · 4 Leistungsphasen · 10 Grundleistungen · 2 Besondere Leistungen

LPH 1Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen

Grundleistungen

  1. Abgrenzen des Planungsbereichs
  2. Zusammenstellen der planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere - ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs - Schutzzweck - Schutzverordnungen - Eigentümer

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 2Ermitteln der Planungsgrundlagen

Grundleistungen

  1. Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen
  2. Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Flächendeckende detaillierte Vegetationskartierung
  • Eingehende zoologische Erhebungen einzelner Arten oder Artengruppen
LPH 3Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Grundleistungen

  1. Erfassen und Darstellen von - Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll - Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind - Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse - Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur
  2. Vorschläge für - gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten - Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs - Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften - die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  3. Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen
  4. Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  5. Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 4Endgültige Planfassung

Grundleistungen

  1. Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

(4)

Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert sowie die Leistungsphasen 2 und 3 mit jeweils 20 vom Hundert der Honorare des § 49d zu bewerten.

§ 49c HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/49c/ · abgerufen am

§ 49c HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2013
HOAI 2009

Gegenüberstellung aller HOAI-Fassungen

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