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Anlage 10 Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

zu § 27

HOAI 2009 · gilt für Verträge ab 18.08.2009 bis 16.07.2013
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021

Leistungsphase 1: Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen

  1. a)Abgrenzen des Planungsbereichs,
  2. b)Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere
    1. –ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs,
    2. –Schutzzweck,
    3. –Schutzverordnungen,
    4. –Eigentümer;

Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen

  1. a)Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen,
  2. b)Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs;

Leistungsphase 3: Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

  1. a)Erfassen und Darstellen von
    1. –Flächen, auf denen eine Nutzung weiterbetrieben werden soll,
    2. –Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind,
    3. –Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse,
    4. –Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur,
  2. b)Vorschläge für
    1. –gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten,
    2. –Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs,
    3. –Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften,
    4. –die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
  3. c)Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen,
  4. d)Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
  5. e)Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber;

Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung

Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte.

Anlage 10 HOAI 2009 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2009/anlage-10/ · abgerufen am

Anlage 10 HOAI 2009 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2013
HOAI 1996/2002

Gegenüberstellung aller HOAI-Fassungen

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