1Die Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 30 bewertet:
- 1.für die Leistungsphase 1 (Landschaftsanalyse) 20 Prozent,
- 2.für die Leistungsphase 2 (Landschaftsdiagnose) 20 Prozent,
- 3.für die Leistungsphase 3 (Entwurf) 50 Prozent und
- 4.für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) 10 Prozent.
2Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 8 geregelt.
