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§ 25 Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

HOAI 2009 · gilt für Verträge ab 18.08.2009 bis 16.07.2013
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Die Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 30 bewertet:

  1. 1.für die Leistungsphase 1 (Landschaftsanalyse) 20 Prozent,
  2. 2.für die Leistungsphase 2 (Landschaftsdiagnose) 20 Prozent,
  3. 3.für die Leistungsphase 3 (Entwurf) 50 Prozent und
  4. 4.für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) 10 Prozent.

Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 8 geregelt.

(2)

Bei einer Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ermäßigt sich die Bewertung der Leistungsphase 1 auf 5 Prozent der Honorare nach § 30.

§ 25 HOAI 2009 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2009/25/ · abgerufen am

§ 25 HOAI 2009 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2013
HOAI 1996/2002

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§ 30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrah…