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Anlage 8 Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

zu § 25 Absatz 1

HOAI 2009 · gilt für Verträge ab 18.08.2009 bis 16.07.2013
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021

Leistungsphase 1: Landschaftsanalyse

Erfassen und Darstellen in Text und Karten der

  1. a)natürlichen Grundlagen,
  2. b)Landschaftsgliederung
    1. –Naturräume
    2. –ökologische Raumeinheiten,
  3. c)Flächennutzung,
  4. d)geschützten Flächen und Einzelbestandteile der Natur;

Leistungsphase 2: Landschaftsdiagnose

Bewerten der ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlich

  1. a)Naturhaushalt,
  2. b)Landschaftsbild
    1. –naturbedingt
    2. –anthropogen,
  3. c)Nutzungsauswirkungen, insbesondere Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild,
  4. d)Empfindlichkeit der Ökosysteme oder einzelner Landschaftsfaktoren,
  5. e)Zielkonflikten zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben andererseits;

Leistungsphase 3: Entwurf

Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründung

  1. a)Ziele der Landschaftsentwicklung nach Maßgabe der Empfindlichkeit des Naturhaushalts
    1. –Bereiche ohne Nutzung oder mit naturnaher Nutzung,
    2. –Bereiche mit extensiver Nutzung,
    3. –Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung,
    4. –Bereiche städtisch industrieller Nutzung,
  2. b)Ziele des Arten- und Biotopschutzes,
  3. c)Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsgebiete,
  4. d)Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur und Landschaft,
  5. e)Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur
    1. –Sicherung überörtlicher Grünzüge,
    2. –Grünordnung im Siedlungsbereich,
    3. –Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes,
    4. –Sanierung von Landschaftsschäden,
  6. f)Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung,
  7. g)Leitlinien für die Erholung in der freien Natur,
  8. h)Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erforderlich sind:
    1. –Landschaftspläne,
    2. –Grünordnungspläne,
    3. –Landschaftspflegerische Begleitpläne,

Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber;

Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung

Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht nach erfolgter Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber gemäß Leistungsphase 3.

Anlage 8 HOAI 2009 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2009/anlage-8/ · abgerufen am

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