1Die Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in fünf Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des Absatzes 2 bewertet:
- 1.für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 1 bis 3 Prozent,
- 2.für die Leistungsphase 2 (Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen) mit 15 bis 22 Prozent,
- 3.für die Leistungsphase 3 (Ermitteln und Bewerten des Eingriffs) mit 25 Prozent,
- 4.für die Leistungsphase 4 (Vorläufige Planfassung) mit 40 Prozent und
- 5.für die Leistungsphase 5 (Endgültige Planfassung) mit 10 Prozent.
2Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 9 geregelt.
