1Die Honorarzone wird bei der Bauakustik aufgrund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt:
- 1.Honorarzone I:
- –Objekte mit geringen Planungsanforderungen an die Bauakustik, insbesondere
- -Wohnhäuser, Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude und Banken mit jeweils durchschnittlicher Technischer Ausrüstung und entsprechendem Ausbau;
- 2.Honorarzone II:
- –Objekte mit durchschnittlichen Planungsanforderungen an die Bauakustik, insbesondere
- -Heime, Schulen, Verwaltungsgebäude mit jeweils überdurchschnittlicher Technischer Ausrüstung und entsprechendem Ausbau,
- -Wohnhäuser mit versetzten Grundrissen,
- -Wohnhäuser mit Außenlärmbelastungen,
- -Hotels, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt,
- -Universitäten und Hochschulen,
- -Krankenhäuser, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt,
- -Gebäude für Erholung, Kur und Genesung,
- -Versammlungsstätten, soweit nicht in Honorarzone III erwähnt,
- -Werkstätten mit schutzbedürftigen Räumen;
- 3.Honorarzone III:
- –Objekte mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen an die Bauakustik, insbesondere
- -Hotels mit umfangreichen gastronomischen Einrichtungen,
- -Gebäude mit gewerblicher und Wohnnutzung,
- -Krankenhäuser in bauakustisch besonders ungünstigen Lagen oder mit ungünstiger Anordnung der Versorgungseinrichtungen,
- -Theater-, Konzert- und Kongreßgebäude,
- -Tonstudios und akustische Meßräume.
