| Bewertung in v. H. der Honorare | |
| 1. Erarbeiten des Planungskonzepts Festlegen der Schallschutzanforderungen | 10 |
| 2. Erarbeiten des Entwurfs einschließlich Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes | 35 |
| 3. Mitwirken bei der Ausführungsplanung | 30 |
| 4. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe und bei der Vergabe | 5 |
| 5. Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten | 20 |
1Anrechenbare Kosten sind die Kosten für Baukonstruktionen, Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.1 bis 3.4).
1Die Vertragsparteien können vereinbaren, daß die Kosten für besondere Bauausführungen (DIN 276, Kostengruppe 3.5) ganz oder teilweise zu den anrechenbaren Kosten gehören, wenn hierdurch dem Auftragnehmer ein erhöhter Arbeitsaufwand entsteht.
