1Das Leistungsbild Bauvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. 3Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.
| Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare | |
| 1. Baugeometrische Beratung | 2 |
| 2. Absteckung für die Bauausführung | 14 |
| 3. Bauausführungsvermessung | 66 |
| 4. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung | 18 |
1Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsbild
Leistungsbild Bauvermessung
LPH 1Baugeometrische Beratung
Grundleistungen
- Beraten bei der Planung insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten
- Erstellen eines konzeptionellen Meßprogramms
- Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
- Erstellen von Meßprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen, einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
- Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung
LPH 2Absteckung für Bauausführung
Grundleistungen
- Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit
- Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 3Bauausführungsvermessung
Grundleistungen
- Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
- Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
- Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
- Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten (bei Wasserstraßen keine Grundleistung)
- Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen
- Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandsplan
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- Absteckung unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
- Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen
- Aufmaß von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind
- Herstellen von Bestandsplänen
- Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während der Bauausführung
- Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluß der Grundleistung
LPH 4Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung
Grundleistungen
- Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen
- Fertigen von Meßprotokollen
- Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
- Prüfen der Mengenermittlungen
- Einrichten eines geometrischen Objektinformationssystems
- Planen und Durchführung von langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen
- Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind
1Die Leistungsphase 3 ist abweichend von Absatz 1 bei Gebäuden mit 45 bis 66 vom Hundert zu bewerten.
