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§ 98b Leistungsbild Bauvermessung

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Das Leistungsbild Bauvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Baugeometrische Beratung2
2. Absteckung für die Bauausführung14
3. Bauausführungsvermessung66
4. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung18
(2)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Bauvermessung

§ 98b HOAI 2002 · 4 Leistungsphasen · 15 Grundleistungen · 12 Besondere Leistungen

LPH 1Baugeometrische Beratung

Grundleistungen

  1. Beraten bei der Planung insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten
  2. Erstellen eines konzeptionellen Meßprogramms
  3. Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
  4. Erstellen von Meßprogrammen für Bewegungs- und Deformationsmessungen, einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
  • Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung
LPH 2Absteckung für Bauausführung

Grundleistungen

  1. Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit
  2. Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen an das bauausführende Unternehmen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 3Bauausführungsvermessung

Grundleistungen

  1. Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
  2. Messungen zur Überprüfung und Sicherung von Fest- und Achspunkten
  3. Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
  4. Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten (bei Wasserstraßen keine Grundleistung)
  5. Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen
  6. Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandsplan

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Absteckung unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
  • Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen
  • Aufmaß von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Leistungen gegeben sind
  • Herstellen von Bestandsplänen
  • Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während der Bauausführung
  • Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluß der Grundleistung
LPH 4Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung

Grundleistungen

  1. Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen
  2. Fertigen von Meßprotokollen
  3. Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Prüfen der Mengenermittlungen
  • Einrichten eines geometrischen Objektinformationssystems
  • Planen und Durchführung von langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen
  • Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen, soweit besondere vermessungstechnische Anforderungen gegeben sind
(3)

Die Leistungsphase 3 ist abweichend von Absatz 1 bei Gebäuden mit 45 bis 66 vom Hundert zu bewerten.

§ 98b HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/98b/ · abgerufen am

§ 98b HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen

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HOAI 2013
HOAI 2009

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