1Die Grundleistungen bei Grünordnungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. 2Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 46a bewertet.
| Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare | |
| 1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe | 1 bis 3 |
| 2. Ermitteln der Planungsgrundlagen Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsbereichs | 20 bis 37 |
| 3. Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe | 50 |
| 4. Endgültige Planfassung (Entwurf) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe | 10 |
| 5. Genehmigungsfähige Planfassung | - |
1Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungsbild
Leistungsbild Grünordnungsplan
LPH 1Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Grundleistungen
- Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen
- Abgrenzen des Planungsbereichs
- Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität
- Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
- Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale
- Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig
- Ortsbesichtigungen
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 2Ermitteln der Planungsgrundlagen
Grundleistungen
- a) Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Änderungen
- Erfassen aufgrund vorhandener Unterlagen eines Landschaftsplans und örtlicher Erhebungen, insbesondere - des Naturhaushalts als Wirkungsgefüge der Naturfaktoren - der Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts-/Landschaftsbildes - der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung - der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile einschließlich der unter Denkmalschutz stehenden Objekte - der Flächennutzung unter besonderer Berücksichtigung der Flächenversiegelung, Größe, Nutzungsarten oder Ausstattung, Verteilung, Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie der Erschließungsflächen für Freizeit- und Erholungsanlagen - des Bedarfs an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie an sonstigen Grünflächen - der voraussichtlichen Änderungen aufgrund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft - der Immissionen, Boden- und Gewässerbelastungen - der Eigentümer
- Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner
- b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
- Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit, des Zustands, der Faktoren und Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich - der Empfindlichkeit des jeweiligen Ökosystems für bestimmte Nutzungen, seiner Größe, der räumlichen Lage und der Einbindung in Grünflächensysteme, der Beziehungen zum Außenraum sowie der Ausstattung und der Beeinträchtigung der Grün- und Freiflächen - nachteiliger Nutzungsauswirkungen
- c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Bewertung des Planungsbereichs in Erläuterungstext und Karten
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 3Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)
Grundleistungen
- Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen in Text und Karten mit Begründung
- a) Darlegen der Flächenfunktionen und räumlichen Strukturen nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten, insbesondere - Flächen mit Nutzungsbeschränkungen - einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen zur Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts-/Ortsbildes - landschaftspflegerische Sanierungsbereiche - Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen - Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Schutzgebiete und -objekte - Freiräume - Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen
- b) Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere für - Grünflächen - Anpflanzung und Erhaltung von Grünbeständen - Sport-, Spiel- und Erholungsflächen - Fußwegesystemen - Gehölzanpflanzungen zur Einbindung baulicher Anlagen in die Umgebung - Ortseingänge und Siedlungsränder - pflanzliche Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen - klimatisch wichtige Freiflächen - Immissionsschutzmaßnahmen
- Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern
- Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen
- bodenschützende Maßnahmen - Schutz vor Schadstoffeintrag
- Vorschläge für Gehölzarten der potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten bei Bepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen, Parkplätzen, für Versickerungsflächen
- Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen
- Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen
- c) Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege
- Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind
- Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes
- Berücksichtigen von Fachplanungen
- Mitwirken an der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 4Endgültige Planfassung (Entwurf)
Grundleistungen
- Darstellen des Grünordnungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Begründung
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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LPH 5Genehmigungsfähige Planfassung
Grundleistungen
- keine Grundleistungen in dieser Leistungsphase
Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend
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