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§ 46 Leistungsbild Grünordnungsplan

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Die Grundleistungen bei Grünordnungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 46a bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe1 bis 3
2. Ermitteln der Planungsgrundlagen Bestandsaufnahme und Bewertung des Planungsbereichs20 bis 37
3. Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe50
4. Endgültige Planfassung (Entwurf) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe10
5. Genehmigungsfähige Planfassung-
(2)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Grünordnungsplan

§ 46 HOAI 2002 · 5 Leistungsphasen · 30 Grundleistungen · 0 Besondere Leistungen

LPH 1Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Grundleistungen

  1. Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen
  2. Abgrenzen des Planungsbereichs
  3. Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität
  4. Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
  5. Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale
  6. Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig
  7. Ortsbesichtigungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 2Ermitteln der Planungsgrundlagen

Grundleistungen

  1. a) Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Änderungen
  2. Erfassen aufgrund vorhandener Unterlagen eines Landschaftsplans und örtlicher Erhebungen, insbesondere - des Naturhaushalts als Wirkungsgefüge der Naturfaktoren - der Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts-/Landschaftsbildes - der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung - der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile einschließlich der unter Denkmalschutz stehenden Objekte - der Flächennutzung unter besonderer Berücksichtigung der Flächenversiegelung, Größe, Nutzungsarten oder Ausstattung, Verteilung, Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie der Erschließungsflächen für Freizeit- und Erholungsanlagen - des Bedarfs an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie an sonstigen Grünflächen - der voraussichtlichen Änderungen aufgrund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft - der Immissionen, Boden- und Gewässerbelastungen - der Eigentümer
  3. Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner
  4. b) Bewerten der Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
  5. Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit, des Zustands, der Faktoren und Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich - der Empfindlichkeit des jeweiligen Ökosystems für bestimmte Nutzungen, seiner Größe, der räumlichen Lage und der Einbindung in Grünflächensysteme, der Beziehungen zum Außenraum sowie der Ausstattung und der Beeinträchtigung der Grün- und Freiflächen - nachteiliger Nutzungsauswirkungen
  6. c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Bewertung des Planungsbereichs in Erläuterungstext und Karten

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 3Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

Grundleistungen

  1. Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen in Text und Karten mit Begründung
  2. a) Darlegen der Flächenfunktionen und räumlichen Strukturen nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten, insbesondere - Flächen mit Nutzungsbeschränkungen - einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen zur Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts-/Ortsbildes - landschaftspflegerische Sanierungsbereiche - Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen - Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Schutzgebiete und -objekte - Freiräume - Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen
  3. b) Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere für - Grünflächen - Anpflanzung und Erhaltung von Grünbeständen - Sport-, Spiel- und Erholungsflächen - Fußwegesystemen - Gehölzanpflanzungen zur Einbindung baulicher Anlagen in die Umgebung - Ortseingänge und Siedlungsränder - pflanzliche Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen - klimatisch wichtige Freiflächen - Immissionsschutzmaßnahmen
  4. Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  5. Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern
  6. Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen
  7. bodenschützende Maßnahmen - Schutz vor Schadstoffeintrag
  8. Vorschläge für Gehölzarten der potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten bei Bepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen, Parkplätzen, für Versickerungsflächen
  9. Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen
  10. Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen
  11. c) Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege
  12. Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind
  13. Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes
  14. Berücksichtigen von Fachplanungen
  15. Mitwirken an der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
  16. Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

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LPH 4Endgültige Planfassung (Entwurf)

Grundleistungen

  1. Darstellen des Grünordnungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Begründung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

—

LPH 5Genehmigungsfähige Planfassung

Grundleistungen

  1. keine Grundleistungen in dieser Leistungsphase

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

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(3)

Wird die Anfertigung der vorläufigen Planfassung (Leistungsphase 3) als Einzelleistung in Auftrag gegeben, so können hierfür bis zu 60 vom Hundert der Honorare nach § 46a vereinbart werden.

(4)

§ 45a Abs. 3 und 5 bis 7 gilt sinngemäß.

§ 46 HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/46/ · abgerufen am

§ 46 HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2013
HOAI 2009

Gegenüberstellung aller HOAI-Fassungen

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