1Honorare für Leistungen bei Einrichtungsgegenständen und integrierten Werbeanlagen können als Pauschalhonorar frei vereinbart werden. 2Wird ein Pauschalhonorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 zu berechnen.
§ 26 Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen
Satznummern sind maschinell gezählt.
§ 26 HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/26/ · abgerufen am
§ 26 HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen
| HOAI 2021 | entfallen – keine entsprechende Vorschrift |
|---|---|
| HOAI 2013 | entfallen – keine entsprechende Vorschrift |
| HOAI 2009 | entfallen – keine entsprechende Vorschrift |
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