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§ 37 Leistungsbild Flächennutzungsplan

HOAI 1996/2002 · gilt für Verträge ab 01.01.1996 bis 17.08.2009
  1. 1996/2002
  2. 2009
  3. 2013
  4. 2021
(1)

Die Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. Sie sind in der folgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 38 bewertet.

Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Planungsaufgabe1 bis 3
2. Ermitteln der Planungsvorgaben Bestandsaufnahme und Analyse des Zustands sowie Prognose der voraussichtlichen Entwicklung10 bis 20
3. Vorentwurf Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe40
4. Entwurf Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe als Grundlage für den Beschluß der Gemeinde30
5. Genehmigungsfähige Planfassung Erarbeiten der Unterlagen zum Einreichen für die erforderliche Genehmigung7
(2)

Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsbild

Leistungsbild Flächennutzungsplan

§ 37 HOAI 2002 · 5 Leistungsphasen · 29 Grundleistungen · 23 Besondere Leistungen

LPH 1Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Grundleistungen

  1. Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden
  2. Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität
  3. Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig
  4. Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung
  5. Ermitteln des Leistungsumfangs
  6. Ortsbesichtigungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Ausarbeiten eines Leistungskatalogs
LPH 2Ermitteln der Planungsvorgaben

Grundleistungen

  1. a) Bestandsaufnahme
  2. Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange
  3. Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur
  4. Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen
  5. Kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluß sind
  6. Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie zeichnerischen oder graphischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen
  7. Örtliche Erhebungen
  8. Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner
  9. b) Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands
  10. c) Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen
  11. d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Geländemodelle
  • Geodätische Feldarbeit
  • Kartentechnische Ergänzungen
  • Erstellen von pausfähigen Bestandskarten
  • Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus unterschiedlichem Kartenmaterial
  • Auswerten von Luftaufnahmen
  • Befragungsaktion für Primärstatistik unter Auswerten von sekundärstatistischem Material
  • Strukturanalysen
  • Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel Versorgung, Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt
  • Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands
LPH 3Vorentwurf

Grundleistungen

  1. Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen
  2. Darlegen der Auswirkungen der Planung
  3. Berücksichtigen von Fachplanungen
  4. Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können
  5. Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
  6. Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürger einschließlich Erörterung der Planung
  7. Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage
  8. Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
  • Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
  • Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs
  • Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
  • Durchführen der Beteiligung von Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können
LPH 4Entwurf

Grundleistungen

  1. Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Erläuterungsbericht
  2. Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen
  3. Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Anfertigen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigung sowie von Wege- und Gewässerplänen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs, insbesondere nach Bedenken und Anregungen
  • Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen
  • Differenzierte Darstellung der Nutzung
LPH 5Genehmigungsfähige Planfassung

Grundleistungen

  1. Erstellen des Flächennutzungsplans in der durch Beschluß der Gemeinde aufgestellten Fassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen

Besondere Leistungen Beispiele, nicht abschließend

  • Leistungen für die Drucklegung
  • Herstellen von zusätzlichen farbigen Ausfertigungen des Flächennutzungsplans
  • Überarbeiten von Planzeichnungen und von dem Erläuterungsbericht nach der Genehmigung
(3)

Die Teilnahme an bis zu 10 Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder Sitzungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die bei Leistungen nach Absatz 1 anfallen, ist als Grundleistung mit dem Honorar nach § 38 abgegolten.

(4)

Wird die Anfertigung des Vorentwurfs (Leistungsphase 3) oder des Entwurfs (Leistungsphase 4) als Einzelleistung in Auftrag gegeben, so können hierfür folgende Vomhundertsätze der Honorare nach § 38 vereinbart werden:

  1. 1.für den Vorentwurf bis zu 47 v.H.,
  2. 2.für den Entwurf bis zu 36 v.H.
(5)

Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 jeweils etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert und die Leistungsphase 2 mit 10 vom Hundert der Honorare nach § 38 zu bewerten.

§ 37 HOAI 1996/2002 · Quelle: HOAI.de, https://www.hoai.de/hoai/volltext/hoai-2002/37/ · abgerufen am

§ 37 HOAI 1996/2002 in anderen Fassungen

HOAI 2021
HOAI 2013
HOAI 2009

Gegenüberstellung aller HOAI-Fassungen

Rund um § 37 HOAI

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