1Innenräume werden bei der raumakustischen Planung und Überwachung nach den in Absatz 2 genannten Bewertungsmerkmalen folgenden Honorarzonen zugerechnet:
- 1.Honorarzone I:
- –Innenräume mit sehr geringen Planungsanforderungen;
- 2.Honorarzone II:
- –Innenräume mit geringen Planungsanforderungen;
- 3.Honorarzone III:
- –Innenräume mit durchschnittlichen Planungsanforderungen;
- 4.Honorarzone IV:
- –Innenräume mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen;
- 5.Honorarzone V:
- –Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen.
1Bewertungsmerkmale sind:
- 1.Anforderungen an die Einhaltung der Nachhallzeit,
- 2.Einhalten eines bestimmten Frequenzganges der Nachhallzeit,
- 3.Anforderungen an die räumliche und zeitliche Schallverteilung,
- 4.akustische Nutzungsart des Innenraums,
- 5.Veränderbarkeit der akustischen Eigenschaften des Innenraums.
