1Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:
- 1.Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
- a)Leitbilder
- b)Entwicklungskonzepte
- c)Masterpläne
- d)Rahmenpläne
- 2.Städtebaulicher Entwurf: Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
- a)Grundlagenermittlung
- b)Vorentwurf
- c)Entwurf
- 3.Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
- a)Durchführen von Planungsaudits
- b)Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
- c)Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
- d)Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
- e)Koordinieren von Planungsbeteiligten
- f)Moderation von Planungsverfahren
- g)Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
- h)Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
- i)Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
- j)Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
- k)Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
- 4.Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
- a)Erstellen digitaler Geländemodelle
- b)Digitalisieren von Unterlagen
- c)Anpassen von Datenformaten
- d)Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
- e)Strukturanalysen
- f)Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
- g)Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
- h)Befragungen und Interviews
- i)Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
- j)Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- k)Modelle
- l)Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
- 5.Verfahrensbegleitende Leistungen:
- a)Vorbereiten und Durchführen des Scopings
- b)Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
- c)Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
- d)Erarbeiten des Umweltberichtes
- e)Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
- f)Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
- g)Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
- h)Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
- i)Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
- j)Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
- k)Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
- l)Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
- m)Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
- n)Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
- o)Erstellen der Verfahrensdokumentation
- p)Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
- q)Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
- r)Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- s)Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
- t)Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
- u)Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
- v)Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- w)Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
- x)Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
- y)Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
- 6.Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
- a)Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
- b)Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
- c)Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- d)Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
- e)Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
- f)Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
- g)Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- h)Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
- i)Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
- j)Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
- k)Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
- l)Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.
