HOAI-Forum
Last seen: Jan. 9, 2026
Die Festlegung der Konstruktion gehört in die Entwurfsplanung ("vollständige konstruktive Planung". Muss sie nachgeholt werden, ist das eine nachträgl...
Guten Tag, Beleuchtungsanlagen gehören zu den Starkstromanlagen (KG 445 nach DIN 276-1:2008). Eine Planung von Grundleistungen dazu kann also nach H...
Wenn die Energiezentralen nicht vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind es vielleicht sogar Ingenieurbauwerke, damit wäre Ihr Problem wohl...
Da schlage ich doch vor, Sie zeigen dem Herrn mit der denkmalpflegerischen Beratung mal die bislang vorliegenden Antworten und fragen ihn dann nochmal...
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der HOAI 1996/2002 und der HOAI 2009 sind: - Die Grundleistungen (für die also eine Honorarspanne verordnet i...
Was sagt denn die Terminplanung in den Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, in Lph. 2f, in Lph. 3f, in Lph. 5d, im Bauvertrag mit den a...
Nachdem die HOAI 2021 nur noch Orientierungswerte beinhaltet, kann das Angebot auch völlig frei von der HOAI gestaltet werden... Für die Honorierung...
Wenn dazu im Vertrag nichts geregelt ist, muss die Ausführungsplanung als übliche Beschaffenheit trotzdem alle für das ausführende Unternehmen relevan...
Sie haften als Planer immer für Ihre Arbeit. Der Auftraggeber allerdings auch für die Erfüllung seiner Obliegenheiten . Wenn Sie bzw. der Tragwerksp...
Na, jetzt überlegen Sie selbst am besten mal ganz scharf: wie könnte wohl ein WEG-Beschluss einen Planer (welchen?) zu irgendeiner Leistung verpflicht...
Die Frage ist, ob Sie das Teil so haben wollen oder nicht. Wenn nicht, würde ich verlangen, dass das gebaut wird, was Sie wollten. Wenn Sie (zähnekn...
In welcher Lph. hat denn der Architekt welche Kosten ermittelt? Und wie kann man bestimmen, WIE etwas gebaut werden soll (Ausführungsplanung Lph. 5), ...
Ihre Aufgabe ist nichts, was „im Allgemeinen“ erforderlich ist und daher auch keine Grundleistung für eine Planung mehr. Isolierte Rückbauplanungen ...
Guten Tag, dass ein Bauherr die Wirtschaftlichkeit der Planung hinterfragt oder hinterfragen lässt, ist sein gutes Recht, vgl. § 3 Abs. 4 HOAI 2023...
"Immer gut verständliche Erklärungen" – das höre ich gern!
