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Bauzeitverlängerung und Umbauzuschlag

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(@fritoma)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 9
Themenstarter  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben im Februar 2021 den Auftrag für eine Elektroplanung, KG440/450 erhalten. Seinerzeit war ein Rahmenterminplan im Zuge der Vertragsunterlagen beigelegt wonach die Maßnahme zum Dezember 2023 mit Fertigstellung enden soll.

 

Nun hat der Bauherr wohl zunächst nur eine „Pinselsanierung“ der Hochbaumaßnahmen eingeplant.

Heißt es wurde schnell erkannt das die Maßnahmen im Hochbau zu gering waren und somit nachbeauftragt wurden. Mit dem Ergebnis das nun wurde komplett entkernt und innen neu aufgebaut wurde. Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Kommune als Baudenkmal eingetragen.

 

Die Anlagen im TGA Bereich waren dabei immer schon in Gänze komplett zu erneuern. Aus dem Grund hatten wir seinerzeit auch keinen Umbauzuschlag angeboten. Wir sind davon ausgegangen das sich der seinerzeit beschriebene Rahmen auch so darstellt und die Maßnahme „mal eben mitgenommen“ werden kann.

 

Nun haben sich die Arbeiten in Planung und Ausführung so hingezogen das die Maßnahme Anfang des kommenden Jahres, also mehr als zwei Jahre später fertig gestellt wird.

 

Das Ganze stellt sich für uns nun nicht wirklich wirtschaftlich dar und wir würden gerne Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverlängerung geltend machen.

 

Weiter überlegen wir auch einen Umbauzuschlag nachträglich geltend zu machen. Die Arbeiten in Planung und Ausführung im Hochbau aufgrund des neuen Leistungsumfang haben sich doch sehr gezogen bzw. waren vor Vertragsabschluss nicht bekannt.

 

Ich bitte um kurze Stellungnahme zur Bauzeitverlängerung und zum Umbauzuschlag.

 

An dieser Stelle möchte ich mich schon einmal für Ihre Hilfe herzlich bedanken!

 

Freundliche Grüße

 


   
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